Gesetzliche Krankenversicherung - GKV

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Gesetzliche Krankenversicherung - GKV

Garantierte Leistungen nutzen

  • Trotz Einheitsbeitrag große Unterschiede durch den Zusatzbeitrag
  • Es bestehen zudem zahlreiche Leistungsunterschiede bei den Kassen
  • Der Zusatzbeitrag ist bei jeder Kasse individuell
  • Durchaus großes Sparpotenzial auch durch Bonus- und Prämienprogramme
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Die gesetzliche Krankenversicherung – welche ist die richtige Kasse?


Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) gehört zu den Sozialversicherungssystemen, die wirklich Jedermann ein Begriff sind. Die meisten Menschen glauben jedoch, dass jede Kasse die gleichen Leistungen bietet. Das ist aber weit gefehlt. Zwar gibt es gesetzliche Pflichtleistungen, viele Kassen bieten aber auch freiwillige zusätzliche Leistungen. Im Folgenden wollen wir die gesetzlichen Kassen daher etwas genauer unter die Lupe nehmen.

Das System der gesetzlichen Krankenkassen

Wenn wir die gesetzlichen Krankenkassen genauer unter die Lupe nehmen wollen, müssen wir auch das System, das dahinter steckt, näher betrachten. Hierzu sollen die wichtigsten Fragen rund um die GKV beantwortet werden.

Die Aufgaben der GKV

Hauptaufgabe der GKV ist es natürlich, dass sie die Gesundheit aller Versicherten weitestgehend erhält, wiederherstellt oder verbessert. So ist es im Sozialgesetzbuch verankert. Dabei wird den Versicherten jedoch keinesfalls die Eigenverantwortung entzogen, sondern sein sie stets selbst mit verantwortlich für ihre Gesundheit. Die GKV soll ihnen dabei mit Aufklärungsaktionen, Beratungen und Leistungen zur Seite stehen. Diese finden sich vor allem in der Sicherstellung der bedarfsgerechten und vollwertigen medizinischen Versorgung.

Wer kann in der GKV versichert werden?

Grundsätzlich steht die GKV allen deutschen Bundesbürgern offen. Wer abhängig beschäftigt ist und die Verdienstgrenze von 64.350 € (Stand 2021) nicht erreicht, ist automatisch in der GKV pflichtversichert. Wer die Verdienstgrenze überschreitet, kann sich freiwillig in der GKV versichern oder in die private Krankenversicherung wechseln. Dies gilt ebenfalls für Selbstständige und Beamte, die der Versicherungspflicht nicht unterliegen.

Zusätzlich können Familienangehörige, vor allem Kinder, aber auch Ehepartner, sofern sie kein eigenes Einkommen aufweisen, kostenfrei über die Familienversicherung mit versichert werden. Studenten sind ebenfalls bis zum 25. Lebensjahr beitragsfrei in der Familienversicherung der Eltern mit versichert. Anschließend müssen sie sich selbst versichern, wobei jedoch sehr günstige Studententarife zum Tragen kommen.

Ratgeber FAQ

Bonusprogramme in der GKV nutzen


Viele gesetzliche Krankenkassen bieten mittlerweile auch Bonus- und Vorteilsprogramme an. Diese ermöglichen den Versicherten zahlreiche finanzielle Vorteile. Bonusprogramme können dabei Bargeldauszahlungen beinhalten oder andere Vorteile bieten. Grundvoraussetzung, um von den Bonusprogrammen zu profitieren, ist ein gesundheits- und kostenbewusstes Verhalten durch die Versicherten. Die Programme sind seit der Einführung des Gesundheitsfonds eine der wichtigsten Möglichkeiten, um Beiträge in der GKV einzusparen.

Möglichkeiten der Bonusprogramme


Die Bonusprogramme sehen dabei sehr unterschiedlich aus. Neben der Auszahlung von Bargeld kommen auch folgende Maßnahmen in Frage:

Da die Bonusprogramme je nach Krankenkasse aber sehr unterschiedlich gestaltet sind, sollte man sich im Zweifel direkt bei der gewünschten Kasse nach den dort angebotenen Möglichkeiten erkundigen. Die meisten Kassen bieten Informationsbroschüren an, die man sich kostenfrei zusenden lassen kann und aus diesen können die jeweiligen Bonusprogramme entnommen werden.

Tipp der Redaktion

Für alle die nicht in die private Krankenversicherung wechseln wollen oder können, ist die private Krankenzusatzversicherung ideal um die Top Leistungen einer Privatversicherung zu genießen. So kann jeder gesetzlich Versicherte den Privatpatienten Status beanspruchen und dies sogar zu sehr günstigen monatlichen Beiträgen. Dabei können Sie zwischen verschiedenen Leistungen wie beispielsweise Erstattung von Zahnersatz oder Sehhilfen wählen.

Wahltarife in der GKV


In der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es jede Menge Wahltarife. Diese werden von den Kassen vor allem deshalb angeboten, um ihren Mitgliedern Sparvorteile zu bieten. Welche Kasse, welchen Wahltarif anbietet, ist jedoch sehr unterschiedlich, so dass dieser Faktor im umfassenden online GKV-Vergleich unbedingt mit Beachtung finden sollte. Beispiele für Wahltarife der einzelnen Kassen sind zum Beispiel:

Je nach Wahltarif gelten dabei unterschiedliche Bindefristen an den Wahltarif und damit auch an die Krankenkasse. Generell gilt eine Bindefrist von einem Jahr an den Tarif. Ausgenommen davon sind lediglich die Selbstbehaltstarife, sowie das Krankengeld für Selbstständige. Sofern ein Zusatzbeitrag erhoben oder erhöht wird, haben Versicherungsnehmer ein Sonderkündigungsrecht. Dies bedeutet, dass sie auch wenn die Bindefrist noch nicht beendet ist, die Kündigung aussprechen können. Ausgenommen von diesem Sonderkündigungsrecht ist lediglich der Wahltarif für das Krankengeld für Selbstständige.

Wie errechnen sich die Beiträge zur GKV?


Die Beiträge zur GKV werden prozentual vom Bruttomonatseinkommen der Arbeitnehmer und Angestellten berechnet. Dabei wird das beitragspflichtige Bruttoarbeitsentgelt berücksichtigt (vgl. Beitragsbemessungsgrenze). Diese Beiträge werden vom Arbeitgeber direkt einbehalten und zusammen mit dem AG-Zuschuss an die Kassen weiter geleitet. Der AG-Zuschuss beträgt die Hälfte des Beitragssatzes. Allerdings müssen die Versicherten einen Beitrag in Höhe von 0,9 Prozent des Einkommens für Zahnersatz und Krankentagegeld selbst tragen, der Arbeitgeber beteiligt sich an diesem nicht.

Sind die Beiträge einheitlich hoch und gibt es Sparpotenzial?


Ja, die Beiträge sind einheitlich geregelt. Der Beitragssatz beträgt bei allen Kassen 14,6%. Jede Kasse erhebt jedoch zudem den individuellen Zusatzbeitrag der große Unterschiede im monatlichen Gesamtbeitrag verursacht. Somit zahlen die Versicherten unterschiedliche Beiträge, je nach dem bei welcher gesetzlichen Kasse sie versichert sind. 96 Prozent der übernommenen Leistungen sind bei allen gesetzlichen Kassen gleich. Abweichungen gibt es also bei einigen wenigen Leistungen jedoch bei den Kosten umso mehr:

  • Beitragsrückerstattung bei guter finanzieller Lage
  • Einforderung eines Zusatzbeitrages, wenn die finanzielle Lage der Krankenkasse dies erfordert

Beitragsberechnung für Selbstständige


Bei Selbstständigen werden die Beiträge stets anhand der Beitragsbemessungsgrenze berechnet. Können sie nachweisen, dass ihr tatsächliches Einkommen darunter liegt, so wird dieses zur Berechnung herangezogen. Dabei fließen aber auch Erträge aus Kapitalanlagen und Co. in das Einkommen mit ein. Zudem gilt eine Untergrenze, selbst wenn Selbstständige darunter fallen, müssen sie dennoch einen Mindestbeitrag entrichten.

Beitragsberechnung bei Rentnern


Bei Rentnern wird der GKV-Beitrag anhand der tatsächlich ausgezahlten Rente berechnet, sofern die Rentner pflichtversichert sind. Die Hälfte des Beitrags wird auch hier von der gesetzlichen Rentenversicherung übernommen. Den Beitrag zur Pflegeversicherung müssen Rentner hingegen vollständig alleine aufbringen. Zusätzlich unterliegen weitere Rentenzahlungen, wie Auszahlungen aus betrieblichen Altersvorsorgeverträgen oder Gehaltsumwandlungen und Direktversicherungen dem vollen Beitragssatz zur Kranken- und Pflegeversicherung.

Wer dagegen als Rentner freiwillig in der GKV versichert ist, muss den vollen Beitragssatz zahlen. Dieser errechnet sich aus der Summe aller Einkünfte, also Rentenzahlungen, Kapitalerträge, Zinsen, Mieteinnahmen, Einnahmen aus der betrieblichen Altersvorsorge usw.

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