Sterbegeldversicherung

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Sterbegeldversicherung

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Die Sterbegeldversicherung im Überblick


Wenn es um die Frage nach wichtigen Versicherungen geht, steht auch die Sterbegeldversicherung immer häufiger im Vordergrund. Die Sterbegeldversicherung ist für jeden geeignet, der seine Angehörigen nach seinem Ableben nicht unnötig belasten will.

Kein Sterbegeld mehr von der GKV


Schon im Jahr 2004 hat die gesetzliche Krankenversicherung die Zahlung von Sterbegeld gestoppt. Der Gesetzgeber sieht vor, dass jeder selbst vorsorgen soll und das geht besonders günstig und einfach mit der Sterbegeldversicherung.

Diese Kosten sind im Todesfall zu erwarten


Im Todesfall müssen Angehörige zahlreiche Kosten für die Bestattung, aber auch andere Aufgaben aufbringen. Kosten entstehen zum Beispiel für

  • die Ausstellung der Sterbeurkunde,
  • den Erbschein,
  • die Testamentseröffnung,
  • die Schließung von Konten,
  • die Haushaltsauflösung inklusive Weiterzahlung der Miete,
  • die Rückzahlung von eventuell überzahlten Renten,
  • die Bestattung und
  • die Trauerfeierlichkeiten.

Bestattung und Trauerfeier machen dabei den Großteil der Kosten aus. Durchschnittlich ist mit etwa 7.000 Euro zu rechnen. Das gilt meist für herkömmliche Bestattungen. Hat der Verstorbene besondere Wünsche, wie etwa die Einäscherung und Urnenbeisetzung oder einen hochwertigen Sarg, können die Kosten deutlich höher ausfallen. Alles in allem ist man im Todesfall schnell bei einer fünfstelligen Summe angelangt, die kaum ein Angehöriger mal so eben aus dem Ärmel schütteln kann.

Vorteile der Sterbegeldversicherung


Die Sterbegeldversicherung bietet ihren Versicherten dabei viele Vorteile. So gilt laut einem Grundsatzurteil des Bundessozialgerichts in Kassel, dass die Sterbegeldversicherung vor dem Zugriff durch die Sozialämter geschützt ist. Dies sorgt dafür, dass auch bei der Grundsicherung im Alter oder Hartz-IV-Bezug ein Angriff des Kapitals aus der Sterbegeldversicherung nicht zu erwarten ist.

Zeitgleich hat man die Sozialämter dazu angehalten, die Kosten für eine ortsübliche Bestattung zu übernehmen. Dem letzten Wunsch des Verstorbenen jedoch kann man mit den geringen Mitteln oft nicht entsprechen.

Alternativen zur Sterbegeldversicherung?


Immer wieder hört man von zwei Alternativen zur Sterbegeldversicherung. Doch lohnen sich diese als Alternative?

Alternative Risikolebensversicherung

Die Risikolebensversicherung bietet für geringe Beiträge einen hohen Todesfallschutz. Das ist richtig. Allerdings läuft diese nicht lebenslang, so dass am Ende der Laufzeit kein Schutz mehr gegeben ist. Zudem fallen die Beiträge sehr hoch aus, wenn man sie erst im fortgeschrittenen Alter abschließt. Auch kommt man bei der Risikolebensversicherung im Gegensatz zur Sterbegeldversicherung in der Regel nicht um die Gesundheitsfragen herum. Und so besteht gerade bei kranken und alten Menschen oft keine Chance mehr, eine solche Versicherung zu erhalten.

Alternative Sparplan

Die zweite Alternative ist der Sparplan. Er erscheint vielen besonders attraktiv. Gelder werden eingezahlt, angespart und verzinst. Kosten für Abschluss und Vertrieb, Verwaltung und Co. fallen nicht an und auch die Gesundheitsprüfung entfällt. Fakt ist aber, dass bei geringen monatlichen Sparraten selbst nach Jahren kaum ein angemessener Sparbetrag erspart wurde und die gewünschte Bestattung nicht durchgeführt werden kann. Zudem ist beim Sparplan keine Zweckgebundenheit der Mittel gegeben, so dass im Falle des Hartz-IV-Bezugs die Sozialämter Zugriff darauf nehmen könnten.

Für wen eignet sich die Sterbegeldversicherung?


Die Sterbegeldversicherung ist für jeden geeignet, der seine Angehörigen nach seinem Ableben nicht mit den Kosten für Bestattung und Co. alleine lassen will. Da hier auch ältere Personen, oft bis zum 85. Lebensjahr, eine Sterbegeldversicherung abschließen können, ohne dass die Beiträge zu hoch steigen, ist der Abschluss für sie eine Überlegung wert.

Auch all jene, die bereits klare Vorstellungen von ihrer Bestattung haben, können mit der Sterbegeldversicherung vorsorgen und diese an den gewählten Bestatter direkt auszahlen lassen. So werden die Hinterbliebenen auch vor den anfallenden Formalitäten geschützt.

Ratsam ist die Sterbegeldversicherung darüber hinaus für alleinstehende Menschen, die vielleicht auch keine eigenen Kinder haben. Sie können damit sicherstellen, dass sie genauso bestattet werden, wie sie es sich vorgestellt haben.

Besonderheiten in der Sterbegeldversicherung


In der Sterbegeldversicherung sind zahlreiche Besonderheiten zu berücksichtigen. Dazu zählen unter anderem:

Wartezeiten in der Sterbegeldversicherung

Viele Anbieter ermöglichen den Abschluss der Sterbegeldversicherung ohne Gesundheitsprüfung. Dafür verlangen sie allerdings Wartezeiten. Diese liegen je nach Gesellschaft und Tarif zwischen sechs und 36 Monaten und werden direkt beim Vertragsabschluss vereinbart.

Sollte die versicherte Person vor Ablauf der Wartezeiten das Zeitliche segnen, so zahlt die Versicherung lediglich die bis dato eingezahlten Beiträge aus. Diese werden noch um einen Kostenanteil verringert.

Stirbt die versicherte Person dagegen nach Ablauf der Wartezeit, wird die volle Todesfallsumme ausgezahlt. Diese wird zusätzlich um eventuelle Boni und Gewinnbeteiligungen erhöht.

Gesundheitsprüfung in der Sterbegeldversicherung

Alternativ dazu gibt es eine Reihe von Anbietern, die auf die Wartezeit verzichten. Sie verlangen dann jedoch eine Gesundheitsprüfung. Diese ist allerdings deutlich weniger aufwändig, als bei anderen Versicherungen. Hier reicht die Angabe, dass man gesund ist, völlig aus. Ärztliche Atteste werden nicht benötigt. Lediglich, wenn eine Erkrankung vorliegt, die nur noch eine geringe Lebensdauer erwarten lässt, kann es dazu kommen, dass der Versicherte abgelehnt wird.

Gesonderte Leistungen bei Unfalltod

Einige Anbieter der Sterbegeldversicherung bieten beim Unfalltod besondere Leistungen an. Die Todesfallsumme kann in diesem Fall verdoppelt oder gar verdreifacht werden. Interessant ist das vor allem für Personen, die riskante Hobbys ausüben, bei denen ein Todesfall nicht ausgeschlossen werden kann.

Begünstigte einsetzen

In der Regel ist es bei der Sterbegeldversicherung nicht nötig, einen Begünstigten namentlich zu nennen. Die Auszahlung erfolgt an die Person, die die Sterbeurkunde und den Versicherungsschein vorlegen kann. Sollte dennoch ein Begünstigter eingesetzt werden, ist es ratsam, nur eine Person zu benennen. Dann erfolgt die Auszahlung einfacher und schneller. Als Begünstigte kommen in der Sterbegeldversicherung jedoch nicht nur Partner und Angehörige in Betracht. Ebenso kann ein Bestattungsinstitut als Begünstigter eingesetzt werden.

Vorteil ist dann, dass der Verstorbene mit dem Bestattungsinstitut seine Wünsche bezüglich seiner Beerdigung bereits besprochen hat. So müssen sich die Angehörigen um die Organisation der Beisetzung nicht mehr kümmern. Dafür fehlen ihnen oft aufgrund der tief empfundenen Trauer ohnehin die Nerven.

Wann sollte die Sterbegeldversicherung abgeschlossen werden?


Mit zunehmendem Alter steigt das Risiko, zu sterben. Und mit diesem Risiko steigen auch die Beiträge in der Sterbegeldversicherung. Wer mit 65 Jahren noch eine solche Versicherung abschließen will, muss mit entsprechend hohen Kosten rechnen. Experten raten daher dazu, die Sterbegeldversicherung möglichst frühzeitig abzuschließen. Generell ist dann darauf zu achten, dass eingezahlte Beiträge und die Versicherungssumme in einem günstigen Verhältnis zueinander stehen.

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