Pflegetagegeldversicherung

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Pflegetagegeldversicherung

Von den meisten Verbraucherzeitungen empfohlen

  • Die wohl flexibelste Art der Pflegeversicherung
  • Feste vertraglich vereinbarte Höhe des Pflegetagegeldes
  • Absicherung von Pflegegrad 1 bis 5 ist möglich
  • Das Pflegetagegeld wird Ihnen direkt ausgezahlt
  • Freie Selbstbestimmung über das Geld und dessen Verwendung

Das Pflegetagegeld - wohl die beliebteste Form der Pflegeversicherung


Eine Form der privaten Pflegeversicherung ist die Pflegetagegeldversicherung. Diese wird auch immer wichtiger. Obwohl die Pflegepflichtversicherungen viele Reformen durchlaufen und die Leistungen regelmäßig angepasst werden, sind und bleiben Pflichtversicherungen lediglich eine "Teilkaskoversicherung". Wer also im Pflegefall nicht sein Vermögen aufbrauchen, die Kinder belasten oder von Sozialhilfe leben will, ist mit der Pflegetagegeldversicherung gut beraten.

Die Bedeutung privater Pflegevorsorge haben auch Verbraucherschützer längst erkannt. So hat beispielsweise die Stiftung Warentest die Deckungslücken der Pflichtversicherung errechnet:

Pflegegrad: Deckungslücke bei stationärer Pflege Deckungslücke bei häuslicher Pflege
1-2 Ca. 700 Euro Ca. 500 Euro
2-3 Ca. 900 Euro Ca. 1.200 Euro
4-5 Ca. 1.200 Euro Ca. 2.200 Euro

Das sind Beträge, die kaum jemand einfach so tragen kann. Daher ist eine private Vorsorge sehr ratsam.

Wann sollte eine Pflegetagegeldversicherung abgeschlossen werden?

Die Pflegetagegeldversicherung sollte so früh wie möglich abgeschlossen werden. Denn bei jungem Eintrittsalter können die Beiträge dauerhaft niedrig gehalten werden. So zahlt der 65-jährige Versicherungsnehmer bereits doppelt so hohe Beiträge wie der zwanzig Jahre jüngere Nachbar.

Gibt es Tarife ohne Gesundheitsprüfung?

In der Pflegetagegeldversicherung gibt es in der Regel keine Tarife die ohne Gesundheitsprüfung auskommen. Lediglich Pflege Bahr bildet hier eine Ausnahme. Daher ist es ratsam die Police abzuschließen, während man sich bester Gesundheit erfreut. Bei den Gesundheitsfragen sollte man stets wahrheitsgemäß antworten. Sich notfalls noch einmal bei den behandelnden Ärzten nach eventuellen Erkrankungen erkundigen. Andernfalls droht die Nichtzahlung im Leistungsfall.

Für wen eignet sich die Pflegetagegeldversicherung?

Wie jede Form der Pflegezusatzversicherung bietet auch die Pflegetagegeldversicherung Vor- und Nachteile. Experten raten zum Abschluss dieser Police immer dann, wenn das 72. Lebensjahr noch nicht vollendet ist und keine schweren Vorerkrankungen bestehen. Zu beachten ist dabei, dass sich die Beiträge in der Pflegetagegeldversicherung regelmäßig erhöhen, etwa durch Leistungsanpassungen. Wer sich nicht sicher ist diese Kosten dauerhaft tragen zu können, sollte Abstand von dieser Versicherung nehmen. Bei finanziellen Engpässen ist dann ein Aussetzen der Beitragszahlungen oft nicht möglich.

Daher sollten sich Personen für die die Pflegetagegeldversicherung nicht in Frage kommt, mit den Alternativen beschäftigen. Die Pflegekostenversicherung ist eine solche Alternative. Diese wird günstiger angeboten, lohnt aber nur, wenn ausschließlich die professionelle Pflege in Anspruch genommen werden soll. Die Pflegerentenversicherung ist zwar teurer, kann aber flexibel gestaltet werden. So kann der Vertrag in finanziellen Notlagen ruhend gestellt werden und es gibt zudem die Möglichkeit, dass ältere oder bereits erkrankte Personen mit aufgenommen werden.

Grundlagen der Pflegetagegeldversicherung


Da man sich zwischen verschiedenen Pflegeversicherungen entscheiden kann, sollte man auch über die Grundlagen der einzelnen Tarife Bescheid wissen.

Wo kann ich die Pflegetagegeldversicherung abschließen?

Die Pflegetagegeldversicherung wird von allen privaten Krankenversicherern sowie auch von allen großen deutschen Versicherern angeboten. Die Auswahl der Tarife und Anbieter ist entsprechend groß.

Die Pflegetagegeldversicherung – Risikoversicherung mit klaren Regeln

Bei der Pflegetagegeldversicherung handelt es sich um eine reine Risikoversicherung. Sie enthält keinen Sparanteil. Tritt das versicherte Risiko (Pflegebedürftigkeit) bis zum Ablauf der Versicherung nicht ein, gibt es auch keine Zahlungen. Damit unterscheidet sich die Pflegetagegeldversicherung von der Pflegerentenversicherung, die wiederum den Prinzipien der privaten Lebensversicherung entspricht.

Auch kann bei der Pflegetagegeldversicherung keine Einmalzahlung vereinbart werden. Stattdessen werden die Leistungen pro Tag der Pflegebedürftigkeit ausgezahlt. Die Höhe der Leistungen kann dabei in den einzelnen Tarifen sehr stark variieren, so dass ein Vergleich dringend anzuraten ist.

Welche Leistungen kommen bei der Pflegetagegeldversicherung in Frage?

Die Pflegetagegeldversicherung leistet pro Tag der Pflegebedürftigkeit einen bestimmten Tagessatz. Dieser kann variieren und meist gilt eine Staffelung nach Pflegegrad. Untersuchungen haben gezeigt, dass 85 Prozent (!) der Pflegebedürftigen in den Pflegegrad I oder II fallen. Die allermeisten Pflegetagegeldversicherungen bieten die vollen Leistungen jedoch erst ab Pflegegrad III.

Daher sollte beim Abschluss der Versicherung darauf geachtet werden, dass auch in den unteren Pflegestufen/Pflegegraden ausreichende Leistungen gewährt werden. Einige Anbieter ermöglichen eine Staffelung nach Pflegegraden, die den eigenen Wünschen angepasst werden kann. Ebenfalls sind einige Tarife auf dem Markt, bei denen die volle Leistung bereits ab Pflegegrad 1 gezahlt wird. Zu berücksichtigen ist aber, dass sich dadurch die Beiträge mitunter deutlich erhöhen können.

Ratsam ist es, ein Pflegetagegeld abzusichern, bei dem man auf einen Monatsbetrag von 1.500 Euro (mindestens) kommt. Dabei ist mit Kosten von etwa 30 Euro monatlich zu rechnen. Doch auch hier gelten die Staffelungen.

Durchschnittlich sehen diese wie folgt aus:

  • Pflegegrad I u. II = 30 Prozent der vollen Leistung – im Beispiel ca. 450 Euro monatlich
  • Pflegegrad II u. III = 60 Prozent der vollen Leistung – im Beispiel ca. 900 Euro monatlich
  • Pflegegrad IV u. V = 100 Prozent der Leistung – im Beispiel ca. 1.500 Euro monatlich

Rasantes Wachstum der pflegebedürftigen Menschen

Mehr als doppelt so viele Menschen, in etwas mehr als 20 Jahren. Im Dezember 1999 gab es in Deutschland zirka 2,02 Millionen pflegebedürftige Menschen. Im Dezember 2021 waren es schon 4,96 Millionen Betroffene laut dem staatistischen Bundesamt

Bei der Beurteilung der Leistungen sind zudem weitere Fragen von Bedeutung. Die wichtigsten sind:

  • Wird ein Höchstalter von der Versicherung festgelegt, nach dessen Erreichen die Versicherung nicht mehr abgeschlossen werden kann?
  • Werden Leistungen auch dann erbracht, wenn man keine professionelle Pflege in Anspruch nimmt? (Beispiel: Pflege durch Angehörige)
  • Gibt es Unterschiede bei der Leistungshöhe für häusliche und stationäre Pflege?
  • Müssen Wartezeiten eingehalten werden?
  • Werden im Pflegefall die Beiträge ausgesetzt oder müssen sie weiter gezahlt werden?
  • Gibt es Sonderzahlungen für eventuelle Umbaumaßnahmen im eigenen Heim?

Wodurch werden die Beiträge in der Pflegetagegeldversicherung beeinflusst?

Wie bei jeder privaten Versicherung, so richten sich die Beiträge in der Pflegetagegeldversicherung nach bestimmten Faktoren, wie dem Eintrittsalter der Versicherten, dem aktuellen Gesundheitszustand bei Abschluss der Police und der Höhe der gewählten Leistungen. Weiterhin können sich besondere Vorteile einzelner Tarife auf den Beitrag auswirken, die zum Teil sehr sinnvoll sind. Beispiele dafür sind etwa folgende:

  • Dynamisierung: Beiträge, aber auch Leistungen werden der Inflation angepasst. Dies ist sehr wichtig, da heute 600 Euro vielleicht noch viel mehr wert sind, als in 20 Jahren.
  • Leistungen auch bei Demenz, selbst wenn keine Pflegebedürftigkeit vorliegt. Diese Klausel ist vorteilhaft, da viele Menschen an Demenz erkranken, ohne faktisch pflegebedürftig zu sein bzw. nur Pflegegrad 1 zugeordnet werden. Jedoch hat sich dies mit der Pflegereform 2017 geändert. Gewinner der Pflegereform waren definitiv Demenzkranke, da diese nun auch einen Pflegegrad zuerkannt bekommen.
  • Nachweis der Pflegebedürftigkeit: Ratsam sind Tarife, die das MdK-Gutachten vollumfänglich akzeptieren und kein eigenes Gutachten anfordern. Außerdem sollte auf ständige Wiederholungen der Gutachten verzichtet werden, um zu überprüfen, ob die Pflegebedürftigkeit noch besteht.
  • Leistungen auch im Ausland: Ratsam sind Versicherungen, die Leistungen auch im europäischen Ausland ermöglichen.
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