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Der Markt der KFZ Versicherer ist hart umkämpft - da lohnt der Vergleich


Eine der bedeutendsten Versicherungen ist die KFZ Versicherung, die sich gleich in mehrere Bereiche untergliedern lässt. Da ist zum einen die KFZ Haftpflichtversicherung, zum anderen gibt es die Voll- und Teilkaskoversicherung. Doch was lohnt sich für wen und worauf ist zu achten?

Die KFZ Haftpflichtversicherung


Die KFZ Haftpflichtversicherung gehört in Deutschland zu den wenigen Pflichtversicherungen. Das heißt, dass jeder Autofahrer sie zwingend abschließen muss. Ohne diese Versicherung darf kein Auto auf deutschen Straßen fahren. Laut Gesetzesvorgaben müssen in der KFZ Haftpflichtversicherungen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Personenschäden: Deckungssumme mindestens 7,5 Millionen Euro
  • Sachschäden: Deckungssumme mindestens 1,12 Millionen Euro
  • Vermögensschäden: Deckungssumme mindestens 50.000 Euro

In der Regel bieten die Versicherer schon in den einfachen und günstigen KFZ Tarifen deutlich höhere Deckungssummen, oft zwischen 50 und 100 Millionen Euro an. Nur sehr wenige Ausnahmen sind am Markt zu finden, bei denen höhere Deckungssummen auch mit erhöhten Beiträgen einhergehen.

Grundsätzlich sollten Autofahrer die höchstmögliche Deckungssumme wählen, da gerade Personenschäden zu immensen Folgekosten führen können und Ansprüche, die über die Deckungssumme der Versicherung hinausgehen, aus dem eigenen Vermögen bestritten werden müssen.

Die KFZ Haftpflichtversicherung leistet dabei grundsätzlich nur für Schäden Dritter. Auf eigenen Schäden bleiben die Fahrzeugeigentümer dagegen meist selbst sitzen.

Die Teil- und Vollkaskoversicherung


Um diese eigenen Schäden ebenfalls abzusichern, ist eine Teil- und Vollkaskoversicherung möglich. Je nach Variante sind verschiedene Risiken abgesichert, wie wir im Folgenden zeigen wollen.

Die Teilkaskoversicherung

Die Teilkaskoversicherung schützt den eigenen Wagen unter anderem vor Schäden durch

  • Sturm,
  • Hagel,
  • Überschwemmung,
  • Diebstahl,
  • Brand,
  • Explosion,
  • Haarwild-Unfällen,
  • Kabelschäden durch Kurzschluss und
  • Glasbruch.

Zusätzlich lässt sich der Versicherungsschutz erweitern, so dass auch Unfälle mit anderen Tieren abgesichert werden oder gar die Kabelzerstörung durch einen Marderbiss mit abgedeckt ist.

Die Teilkasko leistet grundsätzlich für den Zeitwert des Wagens. Bei sehr alten Autos mit einem eher geringen Restwert lohnt sich also der Abschluss dieser Versicherung nicht. Zum einen gibt es im Schadensfall nur geringe Zahlungen. Zum anderen sinkt die Gefahr des Diebstahls bei sehr alten Autos ohnehin gegen Null.

Die Vollkaskoversicherung

Die zweite freiwillige KFZ Versicherung ist die Vollkaskoversicherung. Sie bietet die gleichen Leistungen, wie die Teilkaskoversicherung, darüber hinaus kommt sie für Schäden am eigenen Wagen auf, selbst wenn ein zugrundliegender Unfall selbst verschuldet wurde. Auch Schäden durch Vandalismus werden übernommen.

Häufig wird behauptet, dass die Vollkaskoversicherung sich nur für Neuwagen lohnt. Doch dies stimmt nicht immer. Fahrer, die seit mehr als drei Jahren unfallfrei fahren und zudem in einer versicherungstechnisch günstig beurteilten Region leben, erhalten den Vollkaskoschutz oft günstiger als die Teilkaskoversicherung.

Selbstbeteiligung in der KFZ Versicherung


Ein wichtiges Vertragsdetail bei jeder KFZ Versicherung ist die Selbstbeteiligung. Sie kann die laufenden Beiträge senken. Allerdings muss dann im Schadensfall die Selbstbeteiligung auch gezahlt werden. Bei mehreren Schäden kann sich das schnell zu einer stattlichen Summe aufaddieren. Grundsätzlich wird für die Selbstbeteiligung ein Nachlass gewährt, weil dem Versicherer Verwaltungskosten erspart werden. Allerdings sollte diese Selbstbeteiligung nie zu hoch ausfallen. In der Teilkaskoversicherung sind 150 Euro Selbstbeteiligung vollkommen ausreichend, in der Vollkasko sollten es nicht mehr als 300 Euro sein.

Die Fahrerschutzversicherung


Zu den KFZ Versicherungen wird ebenfalls die Fahrerschutzversicherung gezählt. Sie kann sinnvoll sein, muss es aber nicht. Grundsätzlich leistet sie bei selbst- oder mitverschuldeten Unfällen. Dabei kommt sie für den Verdienstausfall des Fahrers auf und zahlt ein Schmerzensgeld. Weiterhin können Leistungen für einen behindertengerechten Umbau der Wohnung getragen werden. Auch eine finanzielle Absicherung der Hinterbliebenen im Todesfall ist mit der Fahrerschutzversicherung möglich.

Sie ist Autofahrern zu empfehlen, die keine Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten und auch keine private Unfallversicherung abschließen können. In allen anderen Fällen ist sie eher kontraproduktiv, da sie nur für Schäden aufkommt, die mit einem Autounfall in Verbindung stehen.

Weitere KFZ Versicherungen im Überblick


Im großen Bereich der KFZ Versicherungen gibt es noch eine Reihe weiterer möglicher Absicherungen. Zu ihnen zählen unter anderem die

Die Insassen-Unfallversicherung

Die Insassen-Unfallversicherung wird immer wieder gerne verkauft. Dabei bietet sie eigentlich keinen zusätzlichen Schutz. Wenn man mit mehreren Insassen im Fahrzeug fährt und bei einem Unfall wird ein Insasse verletzt oder gar getötet, dann leistet die Insassen-Unfallversicherung. Voraussetzung für die Leistung ist, dass keine andere Versicherung greift. Bei einem Unfall muss für diese Verletzungen oder den Todesfall allerdings stets die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers greifen, also unter Umständen auch die eigene Haftpflicht, wenn man den Unfall selbst verursacht hat. Sollte die KFZ Haftpflichtversicherung wegen Fahrerflucht tatsächlich einmal nicht zahlen, gibt es für diesen Fall Zahlungen aus der Verkehrsopferhilfe. Insofern gehört die Insassen-Unfallversicherung zu den KFZ Versicherungen, die unnötig sind.

Der Autoschutzbrief

Gerne wird mit der KFZ Versicherung auch der Autoschutzbrief angeboten. Er greift häufig bei Kosten für einen Mietwagen, für einen eventuell nötigen Krankenrücktransport aus dem Ausland und übernimmt im Todesfall Bestattungs- und Überführungskosten. Diese Leistungen erhalten Versicherte aber ebenso über die Auslandsreisekrankenversicherung, und das meist noch günstiger.

Auch die Mobilitätsgarantie der Hersteller kommt für ähnliche Leistungen auf. Sie wird zudem nicht mehr nur für drei Jahre vergeben, sondern automatisch verlängert, wenn das Fahrzeug regelmäßig in einer Vertragswerkstatt gewartet wird. Ein weiteres Problem beim Autoschutzbrief: Für die Pannenhilfe werden oft nur 100, für das Abschleppen nur 150 Euro geleistet. Im tatsächlichen Schadensfall sind die Leistungen also stark eingeschränkt, so dass man vom Einschluss des Autoschutzbriefes durchaus absehen kann.

Die Fahrerunfallversicherung

Bleibt noch die Fahrerunfallversicherung. Sie ähnelt der Fahrerschutzversicherung. Die Höhe der Leistungen ist abhängig von der gewählten Deckungssumme. Außerdem entscheidet der Grad der Invalidität über die Leistungshöhe. Der tatsächliche Schaden spielt hier also keine Rolle. Wer also im Fall der Fälle optimal abgesichert sein will, sollte eher die Fahrerschutzversicherung nutzen.

Was bei KFZ Versicherungen zu beachten ist


Beim Abschluss einer KFZ Versicherung sind einige Punkte unbedingt zu beachten. Die wichtigsten Punkte, die man berücksichtigen sollte, haben wir im Folgenden kurz zusammengefasst:

  • Versicherer sollte auf Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichten.
  • Kaskoverträge sollten erst dann gekündigt werden, wenn die Zusage des neuen Versicherers feststeht, da nicht jeder Antrag auf eine Kaskoversicherung auch angenommen werden muss.
  • Beachtet werden müssen die Neuwertentschädigungen der Versicherer. Sie variieren zwischen drei und 24 Monaten nach der Erstzulassung.
  • Achtung bei Absicherung der Fahrzeugteile in der Kaskoversicherung: Nicht alle Fahrzeugteile werden abgesichert. Ausschlüsse sind in den Bedingungen der KFZ Versicherung nachzulesen.

Immer korrekte Angaben machen

Bei der Beantragung einer KFZ Versicherung werden zahlreiche Fragen gestellt, zu denen man korrekte Angaben machen muss. Fehlerhafte Angaben haben gleich mehrere Nachteile. Sie können zum Verlust des bestehenden Versicherungsschutzes führen, genauso zur Kündigung wegen Falschangaben. Außerdem kann der Tatverdacht des Versicherungsbetrugs entstehen. Und wer wegen diesem einmal rechtskräftig verurteilt wurde, läuft Gefahr, auch im Nachgang keine KFZ Versicherung mehr bei einem anderen Anbieter zu erhalten. Sollte die Versicherung den Versicherten dennoch behalten, kann sie für die falschen Angaben zudem eine Entschädigung von bis zu einem vollen Jahresbeitrag verlangen.

Kann mich eine KFZ Versicherung ablehnen?

Ja, es gibt auch die Möglichkeit, dass der Antrag auf die KFZ Versicherung abgelehnt wird. Dies ist meist bei sehr hohen Risiken für die Versicherung der Fall. Diese entstehen bei sehr teuren und exotischen Wagen, die zudem laut Statistiken häufig Schäden aufweisen. Viele Versicherer machen bereits ab der Typklasse 29 dicht, andere versichern noch Fahrzeuge bis zur Typklasse 33. Ab der höchsten Typklasse 34 geht dann aber nur noch bei den wenigsten Versicherern etwas.

Erhöhte Risiken vermuten Versicherer auch bei sehr vielen Punkten in Flensburg und können den Antrag auf die KFZ Versicherung dann ablehnen. Dies gilt ebenso, wenn der Vorversicherer den Vertrag wegen häufiger Schäden gekündigt hat. Außerdem kann eine Kündigung wegen falscher Angaben durch den Versicherer dazu führen, dass andere Anbieter das Risiko nicht übernehmen wollen.

In solchen Fällen können wir Ihnen als ungebundener Versicherungsmakler helfen, einen Anbieter zu finden, der bereit ist, dieses Risiko zu übernehmen. Allerdings ist dann mit hohen Beiträgen zu rechnen.

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