Caravanversicherung

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Eine Caravanversicherung ist leicht und schnell berechnet


Bezüglich des Versicherungsschutzes werden Wohnwagen beziehungsweise Caravans wie Kraftfahrzeuge behandelt. Demzufolge gehören zu einer Caravanversicherung die Haftpflichtversicherung sowie die Teil- und Vollkaskoversicherung. Während erstere vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist, steht der Abschluss der beiden Letztgenannten dem Caravanbesitzer frei. Die Haftpflichtversicherung leistet, wenn Dritte durch den versicherten Caravan einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden erleiden. Abgesichert sind Halter, Fahrer und Beifahrer des betreffenden Wohnwagens. Die Kaskoversicherungen übernehmen die Kosten für Schäden am eigenen Fahrzeug.

Die Kaskoversicherung für Caravans


Da es sich bei einem Caravan häufig um ein teures und entsprechend ausgestattetes Mobilheim handelt, schließen viele Caravanbesitzer zusätzlich zur Haftpflichtversicherung eine Kaskoversicherung ab. Auch hier gibt es Parallelen zu einer Kaskoversicherung aus dem Kfz-Bereich. Eine Kaskoversicherung leistet bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des versicherten Fahrzeugs. Die Leistungen variieren je nach eingeschlossenem Versicherungsschutz. Der Leistungsumfang der Teilkasko umfasst unter anderen Schäden durch:

  • Diebstahl
  • Raub
  • Brand
  • Explosion
  • Glasbruch
  • Kurzschluss an der Verkabelung
  • Zusammenstoß mit Tieren
  • Naturgewalten wie Hagel, Sturm, Blitzschlag, Überschwemmung, Lawinen u. ä.

Schäden durch unerlaubten Gebrauch von fremden Personen und grobe Fahrlässigkeit können weiterhin mit eingeschlossen werden. Eine Vollkaskoversicherung deckt alle in der Teilkaskoversicherung enthaltenen Risiken und Leistungen ab. Darüber hinaus sind selbst- und fremdverschuldete Schäden am eigenen Caravan sowie Vandalismus abgesichert.

Die Beitragsberechnung in der Caravanversicherung


Bei der Beitragsberechnung der Haftpflicht-, Teil- und Vollkaskoversicherung für den Wohnwagen bestehen gewisse Ähnlichkeiten zur Kfz-Versicherung. Es wird ebenfalls eine Einstufung in Schadenfreiheitsklassen vorgenommen. In der Caravanversicherung gibt es allerdings eine weniger umfangreiche Staffelung. Ein Großteil der Versicherungsgesellschaften sieht lediglich zehn Schadenfreiheitsklassen vor, einige haben sogar nur drei. Wird der Caravan mit einem Saisonkennzeichen angemeldet, sollte auf eine Mindestzulassung von sechs Monaten geachtet werden. Bei einer Unterschreitung dieser Dauer wird keine Anrechnung des Schadenfreiheitsrabatts vorgenommen. Große Unterschiede herrschen bei den Teilkasko- und Vollkaskoversicherungen. Das macht ein genaues Studium der Versicherungsbedingungen vor Abschluss eines Versicherungsvertrags notwendig. Stellvertretend seien die Höhe der Selbstbeteiligung und Regelungen zu Schäden aufgrund von Unwettern oder höherer Gewalt genannt.

Den Versicherungsbedarf für einen Caravan ermitteln


Neben der Haftpflichtversicherung und den Kaskoversicherungen gibt es weitere Arten von Caravanversicherungen. Gesetzlich vorgeschrieben ist nur die Haftpflichtversicherung. Der Abschluss einer anderen Caravanversicherung liegt im Ermessen des Caravanbesitzers. Grundsätzlich sollte erst einmal das real existierende Schadensrisiko erfasst werden, bevor es an die Zusammenstellung des Versicherungsschutzes geht. Das Versichern des eigenen Caravans ist eine individuelle Angelegenheit. Es gibt keinen pauschalen Versicherungsschutz, der auf alle Caravanbesitzer zutreffend ist. Drei Fragen sollten zur Feststellung des Versicherungsbedarfs beantwortet werden:

  • Um welche Art von Caravan handelt es sich?
  • Wie ist der Caravan ausgestattet?
  • In welchem Umfang wird er genutzt?

Es wird unterschieden zwischen Caravans mit eigenem Fahrwerk, die zu Reisezwecken genutzt werden, und Caravans ohne Fahrwerk beziehungsweise feststehende Wohnwagen, die über einen längeren Zeitraum an ein und demselben Ort verbleiben. Aus der Einteilung in eine der beiden Gruppen ergibt sich folgender (möglicher) Versicherungsschutz:

Caravan zu Reisezwecken

  • Haftpflichtversicherung (Pflicht)
  • Teil- oder Vollkaskoversicherung (freiwillig)

Feststehender Caravan

  • Campingversicherung (freiwillig)

Über eine Campingversicherung ist das Inventar des Caravans gegen Beschädigung, Zerstörung und Diebstahl abgesichert. Der Versicherungsschutz erstreckt sich ebenfalls auf Vordächer und Vorzelte. Eine solche Caravanversicherung ist an bestimmte Kriterien geknüpft. Der Caravan darf nicht zugelassen sein und muss seinen Standplatz auf einem offiziellen Campinglatz innerhalb Deutschlands haben (Dauercamping) beziehungsweise in einem Winterlager stehen. Sobald der Caravan wieder zu Reisezwecken genutzt wird, sind Inventar und Reisegepäck über eine in die Vollkaskoversicherung eingeschlossene Inhaltsversicherung versichert.

Deckungssummen und Leistungsumfang der Haftpflichtversicherung


Bei der Caravan-Haftpflichtversicherung gelten die gleichen Mindestdeckungssummen wie in der Kfz-Haftpflichtversicherung. Aktuell sind das für Personenschäden 7,5 Millionen Euro, für Sachschäden 1,12 Millionen und für reine Vermögensschäden 50.000 Euro. In der Praxis spielen die gesetzlich festgelegten Mindestdeckungssummen kaum noch eine Rolle. Es haben sich Pauschalen in Höhe von 50 oder 100 Millionen Euro für alle über die Haftpflichtversicherung abgedeckten Schäden durchgesetzt. Eine Begrenzung wird lediglich bei Personenschäden vorgenommen, wobei die Höhe der maximalen Deckungssumme pro Person bei den Versicherungsgesellschaften unterschiedlich ausfällt. Es ist üblich, dass bei einer Caravanversicherung mehrere Tarife mit verschiedenen Deckungssummen zur Auswahl stehen, die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestdeckungssummen werden aber in jedem Falle eingehalten. Die Höhe der Deckungssummen hat ferner Einfluss auf den zu zahlenden Beitrag.

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