Beitragsrückgewähr


Weiterhin gibt es die Möglichkeit, eine Beitragsrückgewähr in der Rentenversicherung zu vereinbaren. Sie besagt, dass die bisher eingezahlten Beiträge an die Hinterbliebenen ausgezahlt werden, wenn der Versicherte vor Erreichen des Rentenalters stirbt. Die Beitragsrückgewähr ist aber keine Selbstverständlichkeit in privaten Rentenversicherungen, so dass sie gesondert vereinbart werden sollte.