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Die Tierversicherung – Pflicht für jeden Tierhalter


Laut BGB sind Tierhalter verpflichtet, für die Schäden, die durch ihre vierbeinigen Gefährten verursacht werden, zu haften. Während Kleintiere, wie Meerschweinchen, Vögel und Katzen regulär über die private Haftpflichtversicherung mitversichert sind, ist dies bei Hunden und Pferden nicht der Fall. Daher unterteilt sich die wichtige Tierversicherung in zwei Sparten: Hunde- und Pferde-Tarife

Die Hundehaftpflichtversicherung


Die Hundehaftpflichtversicherung ist eine unverzichtbare Versicherung für jeden Hundehalter. In vielen deutschen Bundesländern muss sie sogar als Pflichtversicherung abgeschlossen werden. Betroffen sind dabei die Länder

  • Berlin,
  • Hamburg,
  • Niedersachsen,
  • Sachsen-Anhalt und
  • Thüringen.

In vielen anderen Ländern muss eine Hundehaftpflichtversicherung abgeschlossen werden, wenn der Hund einer bestimmten Rasse angehört oder eine bestimmte Größe erreicht.

Warum ist die Hundehaftpflichtversicherung so sinnvoll?


Im § 833 BGB ist geregelt, dass der Tierhalter für jeden Schaden, den sein Tier verursacht, zur Verantwortung gezogen werden kann. Dabei spricht man auch von der Gefährdungshaftung. Das heißt, dass ein Schaden, der ohne jedes Zutun des Hundehalters entsteht, ebenso beglichen werden muss. Bei Personenschäden kann dies schnell immense Kosten durch medizinische Versorgung, Reha-Maßnahmen, Verdienstausfälle und Co. nach sich ziehen. Für den Hundehalter bedeutet dies oft den finanziellen Ruin, zumal ihn nicht einmal ein Verschulden treffen muss.

Ein Beispiel dafür wäre der ruhig im Garten liegende Hund. Ein Besucher will in den Garten kommen und übersieht den Hund. Daher stürzt er. Weder Hund noch Halter sind schuld, trotzdem muss der Halter haften.

Welche Leistungen bietet die Hundehaftpflichtversicherung?


Eine Hundehaftpflichtversicherung bietet eine ganze Reihe von Leistungen. So ersetzt sie die Kosten durch Personen-, Sach- und Vermögensschäden im jeweils vereinbarten Deckungsrahmen. Außerdem prüft sie die gestellten Ansprüche auf ihre Richtigkeit. Werden Ansprüche gestellt, die nicht korrekt sind, werden diese abgewehrt – notfalls auch vor Gericht. Somit ist ein passiver Rechtsschutz in der Hundehaftpflicht stets mit enthalten.

Deckungssummen und Selbstbehalt

In der Hundehaftpflicht ist stets auf die richtigen Deckungssummen zu achten. Deckungssummen zwischen drei und bis zu zehn Millionen Euro haben sich in der Praxis durchgesetzt. Um die Beiträge zu minimieren, kann ein Selbstbehalt pro Schadensfall vereinbart werden. Dieser bewegt sich oft zwischen 100 und 1.000 Euro. Es gibt aber auch ausreichend günstige Tarife, die ohne Selbstbehalt auskommen.

Diese Leistungen sollten in jeder Hundehaftpflicht enthalten sein

Neben den reinen Deckungssummen sollten noch weitere Leistungen in einer Hundehaftpflicht enthalten sein. Beispielhaft sind hier folgende Leistungseinschlüsse zu nennen:

  • Mietsachschäden aller Art
  • Forderungsausfalldeckung
  • Fremdhüter
  • Leinenpflicht

Mietsachschäden sollten in jeder guten Hundehaftpflicht versichert sein. Dabei unterscheidet man zwischen klassischen Mietsachschäden und Mietsachschäden an mobilen Gegenständen. Knabbert der noch unerzogene Welpe am Türrahmen, so dass dieser ausgetauscht werden muss, hat der Vermieter einen Anspruch auf Ersatz. Den leistet dann die Hundehaftpflicht. Wenn der Hund im Ferienhaus ein Möbelstück beschädigt, so muss der Halter auch für diese beweglichen Mietsachen haften und die Versicherung springt im Ernstfall ein.

Eine Forderungsausfalldeckung ist ebenfalls sehr ratsam. Wird der Hundehalter selbst von einem anderen Hund verletzt oder sein Hund gerät in eine Beißerei, muss der andere Hundehalter für die Behandlungskosten aufkommen. Hat dieser aber weder ausreichendes Vermögen, noch eine Hundehaftpflicht, greift die Forderungsausfalldeckung der eigenen Hundehaftpflicht und übernimmt den Schaden.

Fremdhüter sind Personen, die mit dem Hund einmal Gassi gehen, etwa wenn der Hundehalter krank im Bett liegt. Sofern sie dies nicht gewerblich tun (z. B. Hundesitter, Hundehort), sondern rein privat (z. B. Nachbarn, Freunde usw.), kann das Fremdhüterrisiko mit abgesichert werden. Das heißt, dass die Hundehaftpflicht auch dann leistet, wenn der Hund unter Aufsicht des Fremdhüters einen Schaden verursacht. Ebenfalls leistet sie, wenn der Hund den Fremdhüter beißt oder anderweitig verletzt.

Der Leinenzwang wird von vielen Gemeinden in bestimmten Bereichen verhängt. Nicht jeder Hundehalter hält sich daran. Das kann auch versicherungstechnisch zu Problemen führen, wenn die Hundehaftpflicht eine Leinenpflicht vorsieht. Daher sollte darauf geachtet werden, dass auch Schäden beim Führen des Hundes ohne Leine mit abgedeckt sind. Ausnahmen können allerdings greifen, wenn beispielsweise im öffentlichen Park eine Leinenpflicht angesagt ist. Entsteht ein Schaden durch den nicht angeleinten Hund, kann der Halter eine Mitschuld tragen und die Leistungen aus der Versicherung werden gekürzt.

Wann die Hundehaftpflicht nicht leistet

Es gibt einige Ausnahmefälle, in denen die Hundehaftpflicht nicht leistet. Dies ist etwa bei gewerblich/betrieblich genutzten Hunden der Fall (z. B. Wachhund für das Betriebsgelände) oder bei vorsätzlich herbeigeführten Schäden. Auf die Prüfung der groben Fahrlässigkeit als Auslöser des Schadens verzichten die meisten Versicherer hingegen. Nicht versichert sind zudem Schäden, die der Hund dem eigenen Halter zufügt – wenn er diesen also im Spiel beißt.

Worauf sollte man beim Abschluss der Hundehaftpflicht achten?


Laut Gesetzgeber ist der Hundehalter zur unbegrenzten Haftung verpflichtet, wenn sein Hund einen Schaden verursacht. Gerade bei Verkehrsunfällen können hier nicht nur bestehende, sondern auch künftige Vermögen angegriffen werden. Schäden lassen sich selbst Jahre nach dem eigentlichen Schadensfall noch eintreiben. Daher ist es wichtig, dass die Hundehaftpflicht eine ausreichend hohe Deckungssumme anbietet. Drei Millionen Euro sind das absolute Minimum, besser sind aber fünf Millionen Euro.

Wie kann ich Beiträge einsparen?


Zudem können Versicherte Beiträge einsparen – zunächst natürlich durch einen umfassenden Vergleich. Weitere Einsparmöglichkeiten sind etwa durch folgende Maßnahmen realisierbar:

  • Jährliche Beitragszahlung – bei halbjährlicher, quartalsweiser oder monatlicher Zahlung können Aufschläge bis zu fünf Prozent berechnet werden
  • Selbstbehalt – durch Vereinbarung eines geringen Selbstbehalts pro Schadensfall können die Beiträge gesenkt werden
  • Mehrjahresvertrag – wer sich gleich für einen Drei-, Fünf- oder Zehn-Jahres-Vertrag entscheidet, profitiert von zusätzlichen Rabatten.
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