Wer klassische und alte Autos liebt und/oder sammelt, hat die Wahl zwischen Oldtimern und Youngtimern. Oldtimer sind Fahrzeuge ab 30 Jahren. Youngtimer weisen dagegen keine speziellen Definitionen auf, meist geht man aber ab einem Fahrzeugalter zwischen 20 und 30 Jahren davon aus, dass es sich um einen Youngtimer handelt.
Youngtimer sind oft liebevoll gepflegte Autos, die sich technisch in einem einwandfreien Zustand befinden. Und so können sie auch für den Straßenverkehr zugelassen werden. Dafür ist dann gesetzlich aber wenigstens eine KFZ Haftpflichtversicherung nötig. Diese kann als konventionelle KFZ Haftpflicht oder als spezielle Youngtimer Versicherung abgeschlossen werden. Letztere überzeugt mit günstigeren Preisen und zusätzlichen Leistungen, die je nach Versicherer variieren können. Diese sind speziell auf die Anforderungen der Youngtimer abgestimmt.
Zu diesen Zusatzleistungen gehören zahlreiche besondere Leistungen. Der ganz normale Haftpflicht- und Teil- bzw. Vollkaskoschutz ist natürlich ebenfalls enthalten. Die Zusatzleistungen sind etwa die
Grundsätzlich erstatten KFZ Versicherungen im Schadensfall den Marktwert eines Fahrzeugs. Aufgrund der oft sehr gut erhaltenen Youngtimer, die im technisch einwandfreien Zustand sind, erreichen diese einen deutlich höheren Wert als den Marktwert. Durch die Zusatzabsicherung kann die Versicherung im Schadensfall den tatsächlichen Wert des Youngtimers erstatten.
Die Ruheversicherung ist immer dann von Interesse, wenn der Youngtimer vorübergehend nicht zugelassen ist. Eine Restaurierungsversicherung greift während der Zeit der Instandsetzung des Youngtimers. Und wenn dieser einmal auf Autoshows ausgestellt werden soll, greift die Ausstellungsversicherung.
Wer selbst eine Youngtimer Versicherung abschließen will, muss allerdings die Bedingungen der Versicherer kennen. Diese variieren je nach Gesellschaft. Im Allgemeinen sind aber die folgenden Punkte zu berücksichtigen:
Das Fahrzeugalter muss stimmen. Das heißt, dass nur Fahrzeuge zwischen meist 20 und 30 Jahren in den Genuss der günstigen Youngtimer Versicherung kommen.
Zudem müssen die Versicherten nachweisen, dass sie ein Fahrzeug für den täglichen Gebrauch haben und der Youngtimer lediglich als Zweitwagen genutzt wird. Wer diesen für die täglich anfallenden Fahrten einsetzt, kann von der Youngtimer Versicherung oft nicht profitieren. Zudem ist die Fahrleistung in der Regel begrenzt auf maximal 10.000 Kilometer im Jahr. Das unterstützt die Forderung danach, dass der Youngtimer ein Zweitwagen sein soll.
Meist verlangt die Versicherung zudem ein Wertgutachten über den Youngtimer. In diesem muss eine Zustandsbewertung erfolgen. Die meisten Versicherer bieten die Youngtimer Versicherung nur dann an, wenn die Zustandsbewertung die Note eins bis drei erreicht.
Weiterhin verlangen die Versicherer oft, dass der Wagen nachts in der Garage, wenigstens aber unter dem Carport abgestellt wird. Ein Parken direkt an der Straße ist dagegen meist nicht erlaubt. Auch die Fahrer, die den Youngtimer führen dürfen, sind beschränkt. Häufig wird hier ein Mindestalter von 25 Jahren vorgeschrieben.
Bei der Youngtimer Versicherung ist ein umfassender Versicherungs-Vergleich besonders wichtig. Zum einen variieren die Kosten doch recht stark, zum anderen enthalten viele Versicherungen Leistungen, die speziell auf bestimmte Fahrzeuge und ein bestimmtes Nutzungsverhalten abgestimmt sind. Diese kommen aber längst nicht für alle Youngtimer in Frage.