Bedeutung der Photovoltaikversicherung
Wie lässt sich eine Photovoltaikanlage versichern?
Die Photovoltaikversicherung unterteilt sich prinzipiell in vier Arten für bestimmte Schutzzwecke:
- Basisschutz mit Allgefahrendeckung
- Montageversicherung
- Ertrags- oder Minderertragsversicherung
- Haftpflichtversicherung
Die Photovoltaikversicherung in ihrer Basisversion bietet schon eine Allgefahrendeckung. Abgesichert sind beispielsweise Sturm, Hagel, Schneedruck und Feuer, Tierbisse (Marder und weitere Nager) sowie Überspannungen. Die Montageversicherung und die Ertrags- oder Minderertragsversicherung sind optionale Zusätze. Die Haftpflichtversicherung sollten Besitzer ebenfalls vorsorglich abschließen. Welchen Zweck haben diese Zusätze?
- Montageversicherung: schützt vor Schäden bei der Montage bzw. vor den Kosten einer nötigen Demontage und Remontage nach einem Großschaden
- Ertrags- oder Minderertragsversicherung: sichert den Ertragsausfall bzw. Minderertrag nach einem Schaden ab
- Haftpflichtversicherung: sichert den Besitzer gegen den finanziellen Schaden Dritter durch seine Photovoltaikanlage ab (Anlage verursacht Brand, Nachbarhaus wird in Mitleidenschaft gezogen etc.)
Optional lassen sich noch weitere Bereiche versichern, so etwa der Batteriespeicher und die an die Photovoltaikanlage angeschlossene Wallbox.
Schützt die Photovoltaikversicherung auch das Balkonkraftwerk?
Sogenannte Balkonkraftwerke sind kleine Solaranlagen, die wenig Strom mit einem kleinen Modul liefern und per Plug&Play mit dem Haushaltsstromkreis verbunden werden können. Dies ist ein bestechende Technologie, doch die Photovoltaikversicherung wurde dafür nicht konzipiert. Funktionsfähige Balkonkraftwerke gibt es erst seit etwa 2020, möglicherweise lässt sich die Versicherungswirtschaft hierzu noch etwas einfallen. Bislang sollten ihre Besitzer sie mithilfe der Hausratversicherung schützen. Die Versicherungsgesellschaft muss darüber informiert werden.
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