Skireisen nur mit gutem Versicherungsschutz

Jeden Winter begeistern die schneebedeckten Berge die Skifahrer erneut. Dies ist auch verständlich, denn Skifahren auf weißen Pisten vor einer atemberaubenden Kulisse bereitet viel Freude. Aus diesem Grund buchen über 14,5 Millionen Deutsche regelmäßig einen Wintersporturlaub.

Wie jede rasante Sportart ist auch das Skifahren mit Risiken verbunden. Stürze und Verletzungen auf der Piste sind leider keine Ausnahme. Aus diesem Grund sorgen umsichtige Sportler vor und schließen vor dem Urlaub eine  Auslandsreiseversicherung.

 

Skireisen: Nur mit Auslandsreiseversicherung

  • Übernahme von Kosten für den Rücktransport
  • Übernahme von Kosten für Such-, Rettungs- und Bergungseinsätze

Jeder Urlauber, der zum Skifahren in die Berge im Ausland reist, sollte auf jeden Fall an die Auslandsreisekrankenversicherung denken. Diese Krankenversicherung übernimmt bei einem Unfall die für eine Behandlung im Ausland. Medizinische Behandlungen im Ausland werden ohne diese zusätzliche Versicherung nicht gedeckt. Davor warnen auch Experten immer wieder. Die Auslandsreiseversicherung ist darum eine sehr wichtige Ergänzung für die Absicherung von Unfällen.

 

Arbeitskraftsicherung: Für den Fall der Fälle

Schwere Verletzungen können sogar den Arbeitsplatz kosten. Verletzt sich ein Skifahrer so schwer, dass er den Beruf nicht mehr ausüben können, bezahlt die Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherung die vereinbarte monatliche Rente.

 

Rücktransport: Ohne ausreichenden Auslandsschutz wird es teuer

Auch ein kleiner Sturz kann schnell hohe Kosten verursachen, wenn ein Rücktransport organisiert werden muss. Damit keine Kostenfallen entstehen, gehört die Auslandskrankenversicherung zu den wichtigsten Versicherungen für Urlauber.

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt im Fall einer Verletzung den Rücktransport nur in Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen im Bereich der Krankenversorgung besteht. Zudem werden nur die im Reiseland üblichen Leistungen bezahlt.

Der Rücktransport in die Heimat ist aber nicht automatisch mitversichert. Skifahrer, die aufgrund einer Verletzung nach Deutschland transportiert werden müssen, müssen oft die Kosten für den Transport aus der eigenen Tasche bezahlen.

Dies ist einer der Hauptgründe, warum Reisende von dem Auslandsaufenthalt zusätzlich eine private Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen sollten. Auch Privatversicherte müssen in der Regel diese zusätzliche Auslandsreisekrankenversicherung abschließen, damit die private Krankenversicherung die Kosten für den Rücktransport übernimmt.

Menschen, die chronisch krank sind, können sich oft nicht privat mit einem Krankenversicherungsschutz für Auslandsreisen versichern. Sie müssen sich daher vor dem Antritt der Reise bei ihrer gesetzlichen Krankenversicherung melden.

 

Auslandsreisekrankenversicherung: Such-, Rettungs- und Bergungseinsätze

In einer Auslandsreisekrankenversicherung sind auch oft Sonderleistungen wie Rettungs- und Bergungskosten enthalten. Auch die Kosten für eine Suche werden übernommen. In den Bergen gehen oft Lawinen ab, die Menschen verschütten können. Diese Sonderleistungen sind also besonders für Skifahrer sehr wichtig.

Wenn sich ein Skifahrer verletzt oder eine Invalidität durch den Sturz davonträgt, ist eine private Unfallversicherung oft sehr sinnvoll, da sie weltweit eingreift und später auch bei den Folgekosten des Unfalls hilft. Die behinderungsbedingten Umbaumaßnahmen in der Wohnung können schnell sehr teuer werden.

Die Kosten für eine Bergung durch Rettungskräfte können schnell in den fünfstelligen Bereich fallen. Daher sollte jeder Versicherte daran denken, dass die Versicherung auch die unfallbedingten Rettungseinsätze in ausreichender Höhe bezahlt. Die Einsatzkosten sollten in einer Höhe von 25.000 bis 30.000 Euro abgesichert werden.

 

Reiseversicherungen: Klauseln beachten

Vor dem Vertragsabschluss sollte jeder Versicherte die zusätzlichen Klauseln der Auslandsreisekrankenversicherung genau lesen und kennen. Viele Anbieter bezahlen nicht, wenn der Betroffene zum Zeitpunkt des Unfalls unter Alkohol stand. Bereits ein Bier beim Essen kann den Versicherungsschutz unwirksam werden lassen.

Einige Klauseln in den Verträgen schließen die Leistungen nach Alkohol- oder Drogenkonsum aus. Verbraucher, die nach der Abfahrt gern eine Party besuchen, sollten daher darauf achten, dass in der Auslandsreiseversicherung auch Behandlungen nach dem Konsum von Rausch- oder Betäubungsmitteln versichert sind.

 

Haftpflichtversicherung als Basis

Die Haftpflichtversicherung spielt im Urlaub auch eine große Rolle. Schließlich kann bei dem Unfall auch eine weitere Person zu Schaden kommen. Dies kann gewaltige finanzielle Folgen haben. Beim Skiurlaub ist eine Privathaftpflichtversicherung daher unabdingbar, da die Haftpflicht im Schadenfall die Forderungen der geschädigten Person übernimmt. Natürlich werden unberechtigte Ansprüche von ihr abgewehrt, dies kann auch zu Gerichtsverhandlungen führen. In vielen Skigebieten im Ausland müssen Skifahrer sogar eine Privathaftpflichtversicherung nachweisen können, bevor sie auf die Piste dürfen.