Entspannt und sorglos Urlaub machen

Der als Reiseweltmeister geltende Deutsche kann nach Überwindung der Pandemie erneut und (fast) ohne Einschränkungen seiner Lieblingsbeschäftigung nachgehen: Der Erkundung (un)bekannter Erdregionen. Vor Antritt der Reise sollten allerdings bestimmte Dinge geklärt sein. Etwa der Versicherungsschutz. Denn unvorhergesehene Abläufe können aus dem Traumurlaub einen Albtraum machen. Wer sich nicht entsprechend absichert, etwa gegen eine kurzfristige Urlaubsstornierung oder eine Erkrankung vor Ort, erlebt unter Umständen ein böses Erwachen. Im Folgenden werden verschiedene Formen von Reiseversicherungen unter die Lupe genommen.

Auslandsreisekrankenversicherung

Als Klassiker und elementar in der Kategorie “Reiseversicherung” gilt die Auslandsreisekrankenversicherung. Sie übernimmt die Kosten für eine medizinische Behandlung im Ausland. Zusätzlich sind die Kosten eines eventuellen Rücktransports abgedeckt. Alternativ ist es möglich, die Behandlungskosten bei einer (gesetzlichen) Krankenkasse in Deutschland geltend zu machen. Dies kann indes aus zweierlei Gründen problemtisch sein.

1. Die Krankenkasse passt die Kosten an die Tarife des jeweiligen Landes an. Folglich erhält man nur die Behandlungskosten erstattet, die ein Patient im betreffenden Land geltend machen kann. Als Konsequenz kann sich eine Unterdeckung ergeben.
2. Die Krankenkasse passt die Kosten an die hauseigenen Sätze an. Auch hier tut sich oft eine Unterdeckungslücke auf, da eine Behandlung im Ausland deutlich teurer sein kann als in Deutschland. Die Differenz muss der Kassenpatient aus eigener Tasche zahlen.

Vor diesem Hintergrund scheint es umso wichtiger, eine Auslandsreisekrankenversicherung für Passagen nach Übersee abzuschließen. Hier können die Kosten für einen Rücktransport leicht in den sechsstelligen Bereich steigen. Demgegenüber nimmt sich ein monatlicher Versicherungsbeitrag in Höhe von weniger als zehn Euro (für Singles) und von weniger als 30 Euro (für Familien) als verschwindend gering aus.

Reiserücktrittsversicherung

Kaum weniger elementar im Sektor “Reiseversicherung” ist der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Sie kann in Anspruch genommen werden, wenn bei einem der reisenden Parteien ein unverhoffter Zwischenfall eintritt, der einen Antritt der Reise unmöglich macht. Besteht kein entsprechender Schutz, kommen unter Umständen erhebliche Stornogebühren auf den Nicht-Versicherten zu. Manche Reiseunternehmen lassen sich bei einer kurzfristigen Stornierung bis zu 100 Prozent der Kosten erstatten.

Essenziell ist in diesem Zusammenhang, dass die Police der Reiserücktrittsversicherung möglichst viele Gründe für eine Absage abdeckt. Neben Krankheit und Unfall, sollte das Kleingedruckte auch auf eine Rücktrittsmöglichkeit im Fall einer Schwangerschaft, einer unvorhergesehenen Prüfung oder eintretender Arbeitslosigkeit hinweisen.

Eine Reiserücktrittsversicherung kann sowohl für einen singulären Trip wie für einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen werden.

Die allseits zu empfehlende Reiserücktrittsversicherung erlaubt die Kombination mit einer Reiseabbruchversicherung. Diese tritt in Kraft, wenn der oder die Reisende(n) während des Urlaubs erkranken oder einen Unfall erleiden und deshalb die Tour vorzeitig abbrechen müssen.

 

Reisegepäckversicherung

In der Sparte “Reiseversicherungen” existiert eine weitere Option. Konkret handelt es sich um die Reisegepäckversicherung. Diese spezielle Art der Reiseversicherung scheint jedoch obsolet beziehungsweise in den meisten Fällen überflüssig. Es sei denn, der Reisende transportiert Gegenstände von hohem Wert. Nutzt die reisende Partei einen normalen Koffer mit normalem Inhalt als Gepäckstück, kann ein eventueller Verlust über die Hausratversicherung abgewickelt werden.