Kindernachversicherung


Die Kindernachversicherung, oft als Neugeborenenversicherung bezeichnet, ist der Versicherungsschutz, der jedem neugeborenen Kind in der PKV geboten wird. Die Kinder erhalten dabei den vollständigen Schutz der Tarife, in denen ein Elternteil seit mindestens drei Monaten versichert ist. Die Kindernachversicherung muss dem Versicherer binnen zwei Monaten nach der Geburt schriftlich mitgeteilt werden. Wartezeiten gibt es hierbei nicht und auch eine Risikoprüfung bzw. Gesundheitsprüfung entfällt. Ausnahmen gelten nur bei adoptierten Kindern, wo ein Risikozuschlag erhoben werden kann.