Korrespondenzanwalt


Der Korrespondenzanwalt, auch Verkehrsanwalt, wird eingeschaltet, wenn der Versicherte mehr als 100 km vom zuständigen Gericht, dem so genannten Gerichtsstand entfernt lebt. Der Korrespondenzanwalt ist aber nicht für die anwaltliche Vertretung des Versicherten zuständig, sondern beauftragt damit einen vor Ort ansässigen Anwalt. Die Kosten für einen Korrespondenzanwalt müssen dabei von der Rechtsschutzversicherung in besagten Fällen übernommen werden.