Kurzzeitpflege


Die Kurzzeitpflege ist zeitlich befristet auf maximal vier Wochen pro Jahr. Sie kommt nach einem längeren Krankenhausaufenthalt in Frage, um sich wieder an das Leben alleine zu Hause zu gewöhnen. Oft wird sie auch auf Antrag von der gesetzlichen Pflegeversicherung gewährt, wenn Angehörige die Pflege übernehmen. So können diese sich von der anstrengenden Pflegetätigkeit erholen und sozusagen Urlaub machen. In der privaten Pflegezusatzversicherung ist die Kurzzeitpflege hingegen nur in einigen wenigen Tarifen mit enthalten.