Kapitalwahlrecht


Das Kapitalwahlrecht steht mit dem Bezug der Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen zur Verfügung. Es wird aber nicht bei staatlich geförderten Produkten, wie Riester und Rürup Rente gewährt. Es besagt, dass Versicherte sich entscheiden können, ob sie eine Einmalzahlung aus der Rentenversicherung wünschen oder monatliche Rentenzahlungen.