Der Kontrahierungszwang besagt, dass die Krankenkassen jeden Patienten, der einen Antrag auf Aufnahme bei ihnen stellt, annehmen müssen. Ablehnungen dürfen nicht erfolgen, auch nicht bei kranken oder älteren Mitgliedern. Damit ist er einer der großen Unterschiede zwischen GKV und PKV, denn die PKV kann Antragsteller ablehnen.
Das selbe gilt auch für Pflegeversicherungen. Auch hier müssen die Gesellschaften den Antragsteller annehmen.