Wartezeiten


In der privaten Pflegezusatzversicherung können Wartezeiten anfallen. Es gibt Versicherer, die verzichten komplett darauf. Andere stellen sehr einfache Gesundheitsfragen, verhängen aber eine Wartezeit von drei Jahren und bei reinen Pflege-Bahr-Tarifen wird auf Gesundheitsfragen verzichtet, dafür aber eine fünfjährige Wartezeit vereinbart. Wurde eine Pflegezusatzversicherung mit Wartezeit abgeschlossen, kann die Versicherung dennoch bei eintretender Pflegebedürftigkeit in der Wartezeit leisten. Das ist oft dann der Fall, wenn die Pflegebedürftigkeit aufgrund eines Unfalls entstanden ist.

In der Krankenzusatzversicherung fallen Wartezeiten an. Dadurch soll verhindert werden, dass Leistungen von der Krankenzusatzversicherung übernommen werden müssen, die für Erkrankungen nötig werden, die bereits vor Abschluss der Versicherung bestanden haben. Die Wartezeiten betragen üblicherweise drei Monate, können in einigen Fällen aber auch wesentlich länger ausfallen.