Abbruchgründe


In der Reiseabbruchversicherung sind verschiedene Abbruchgründe definiert, in denen die Versicherung leistet. Dazu zählen plötzliche, schwere Erkrankungen, Tod und Unfall, aber auch Impfunverträglichkeiten und Schwangerschaften. Zusätzlich können Brüche von Prothesen und ein erheblicher Schaden am Eigentum als Abbruchgrund der Reise angesehen werden.