Die Ablaufleistung bezeichnet in der privaten Rentenversicherung den Betrag, der dem Versicherten zum Ablauf der vereinbarten Laufzeit zur Verfügung steht. Sie setzt sich zusammen aus der garantierten Ablaufleistung, die schon mit Vertragsbeginn feststeht und den Überschüssen, die allerdings nicht garantiert werden können.
Unter der Ablaufleistung einer Lebensversicherung versteht man den Betrag, der einem Versicherten beim Vertragsende ausgezahlt wird. Er setzt sich zusammen aus dem garantierten Todes- bzw. Erlebensfallkapital und den erwirtschafteten Gewinnanteilen. Letztere können jedoch nicht garantiert werden.