Allmählichkeitsschäden


Von Allmählichkeitsschäden ist immer dann die Rede, wenn der Schaden nicht sofort ersichtlich ist, sondern allmählich auftritt. Häufig kann dieses Phänomen bei Feuchtigkeitsschäden beobachtet werden. Die Allmählichkeitsschäden sollten in jedem Fall in der privaten Haftpflichtversicherung mit eingeschlossen sein.