Ablehnung


In der privaten Krankenversicherung kann es zur Ablehnung eines Antragstellers kommen, da sie nicht an das in der GKV gültige Solidaritätsprinzip gebunden ist, sondern als privatrechtliches Unternehmen geführt wird. Gründe für die Ablehnung sind bestehende Krankheiten, die aus Sicht des Versicherers ein zu hohes Risiko für diesen bergen. Auch wenn die Voraussetzungen für eine private Krankenvollversicherung nicht erfüllt werden (z. B. Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze), kann eine Ablehnung ausgesprochen werden. Gleiches gilt für bestimmte Berufsgruppen, die zu den nicht versicherbaren Tätigkeiten zählen. Je nach PKV ist das eventuell bei Kurierfahrern oder Discjockeys der Fall.