Die Ärztekammer gilt als berufsständisches Verwaltungsorgan. In jedem der 16 deutschen Bundesländer gibt es eine Ärztekammer. Ausnahmen gelten nur in NRW, wo es zwei Ärztevertretungen gibt. Grund dafür ist die Trennung der Zuständigkeiten für die Regionen Nordrhein und Westfalen-Lippe.