Von einer abweichenden Halterschaft spricht man in der KFZ Versicherung, wenn Halter des Fahrzeugs und Versicherungsnehmer nicht identisch sind. Oft treten Eltern als Versicherungsnehmer für die Fahrzeuge ihrer Kinder auf, damit diese eine günstigere Schadenfreiheitsklasse erhalten. Nicht bei allen Versicherern ist die abweichende Halterschaft möglich, bei einigen nur gegen Zusatzbeiträge. Als Halter gilt nicht die im Fahrzeugschein oder –brief stehende Person, sondern diejenige, die die Kosten für den Wagen trägt bzw. die Verfügungsgewalt darüber hat.