Pflegezusatzversicherung

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Pflegezusatzversicherung

Bestens abgesichert im Alter

  • Umfassende & schnelle Hilfe bei Pflegebedürftigkeit
  • Schützen Sie Ihr Vermögen und das Ihrer Angehörigen
  • Ein Pflegeheimplatz kostet ca. 2800.- € bis 4500.- € im Monat
  • Die gesetzliche Pflegeversicherung zahlt hiervon nur etwa 1600.- €
  • Gute Absicherung muss nicht zwingend teuer sein

Die Zusatzversicherung deckelt Versorgungslücken & schützt Vermögen


Die Pflegezusatzversicherung ist im Grunde genommen gleichbedeutend mit der privaten Pflegeversicherung. Sie schützt die Menschen im Falle der Pflegebedürftigkeit vor den teils unüberschaubaren Kosten. Dabei gelten einige Grundlagen, die für fast alle Varianten der Pflegeversicherung gleichermaßen gültig sind.

Wie werden die Beiträge zur Pflegezusatzversicherung berechnet?


In der Pflegezusatzversicherung werden die Beiträge einkommensunabhängig berechnet. Sie hängen von individuellen Faktoren ab. Prämien und Leistungen können so den persönlichen Bedürfnissen angepasst werden. Ausschlaggebend für die Beitragsberechnung sind demnach:

  • Alter des Versicherten bei Vertragsabschluss. Je jünger die Versicherten, umso günstiger die Beiträge.
  • Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers. Je weniger Erkrankungen vorliegen, umso günstiger fallen die Beiträge aus.
  • Vereinbarte Leistungen in den einzelnen fünf Pflegegraden. Je geringer diese gewählt werden, umso günstiger werden die Beiträge.

Das sollte beim Abschluss der Pflegezusatzversicherung beachtet werden


Um eine leistungsstarke, aber dennoch günstige Pflegezusatzversicherung zu finden, sollten bereits beim Abschluss einige Punkte beachtet werden. Dies sind die wichtigsten Punkte:

  • Die Police sollte Leistungen auch bei Pflegegrad 1 vorsehen.
  • Der Versicherer sollte MdK-Gutachten uneingeschränkt anerkennen.
  • Leistungen sollten ebenfalls gezahlt werden, wenn der Wohnort ins Ausland (auch außerhalb der EU) verlegt wird.
  • Dynamik sollte enthalten sein, so dass die Leistungen in bestimmten Zeitabständen angepasst werden.
  • Nachversicherungen etwa durch Anpassung der Leistungen, sollten ohne Gesundheitsprüfung möglich sein (Nachversicherungsgarantie).
  • Während der Pflegebedürftigkeit sollte eine Beitragsfreistellung möglich sein.
  • Versicherer sollte umfassende Service-Leistungen, wie etwa individuelle Beratungen oder Online-Pflegestützpunkte, erbringen.

Tipp der Redaktion

Je älter Sie bei Vertragsabschluss sind, desto höher auch die Beiträge. Zudem kommt das die Versicherer in der Regel auch den Gesundheitsstatus abfragen. So dass man im Alter auch schwerer den passenden Versicherer findet, da vielleicht einige Gesellschaften Sie dann aus Risikogründen schon ablehnen. Wir haben hier spezielle Tarife herausgesucht, die auch im Alter Versicherungsschutz zu günstigen Beiträgen ermöglichen.

Die letzte Pflegereform ist lange her. Sie brachte im Pflegebereich zahlreiche Veränderungen mit sich. Die zentrale Veränderung, die aus dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) hervorgeht, ist die Umwandlung von Pflegestufen in Pflegegrade.

Anerkennung des MdK-Gutachtens

Einige Versicherer erkennen das MdK-Gutachten zur Pflegebedürftigkeit nicht oder nur teilweise an. Sie bestehen auf eine eigene Untersuchung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Diese Tarife sind nicht unbedingt zu empfehlen. Auch Policen, die in regelmäßigen Abständen eine Überprüfung des Vorliegens der Pflegebedürftigkeit verlangen, sind nicht immer ratsam.

Beitragsbefreiung

Ebenso gibt es am Markt zahlreiche Tarife, bei denen trotz eingetretener Pflegebedürftigkeit weiterhin Beiträge entrichtet werden müssen. Diese Tarife sollten nicht gewählt werden, da sie die finanzielle Belastung des Einzelnen im Pflegefall nur noch weiter steigern.

Häufige Fragen rund um die Pflegezusatzversicherung

Rund um die Pflegezusatzversicherung ergeben sich natürlich auch vielfältige Fragen. Die wichtigsten wollen wir hier kurz beantworten. In unserem FAQ der Pflegezusatzversicherung finden Sie weitere Fragen & Antworten.

Was ist, wenn ich während der Versicherungslaufzeit nicht pflegebedürftig geworden bin?

In diesem Fall sollten Verbraucher sich freuen. Die Beiträge werden in der Regel nicht zurückgezahlt, wenn das Risiko, das abgesichert wurde, nicht eintritt. Daher bezeichnet man die Pflegezusatzversicherung auch als reine Risikoversicherung. Im Todesfall verfallen die Beiträge ebenfalls. Ausnahmen gelten unter Umständen in der Pflegerentenversicherung. Hier können bei Erreichen eines bestimmten Alters Garantieleistungen gewährt werden, selbst wenn das Risiko der Pflegebedürftigkeit nicht eingetreten ist.

Werden die Leistungen in monatlichen Raten oder als Einmalzahlungen gewährt?

Grundsätzlich werden die Leistungen der Pflegezusatzversicherung in monatlichen Beträgen ausgezahlt. Einmalleistungen sieht die Versicherung nicht vor. Ausnahmen gelten auch hier für die Pflegerentenversicherung. Bei dieser kann eine Einmalzahlung, etwa für den Sparanteil, gewährt werden. Zu berücksichtigen ist dabei jedoch, dass die laufenden Beiträge in dieser Police deutlich höher ausfallen.

Sind die Leistungen aus der Pflegezusatzversicherung zu versteuern?

Auch in diesem Bereich muss man differenzieren, da die einzelnen Pflegezusatzversicherungen verschiedenen Versicherungssparten zugeordnet sind.

  • Pflegetagegeld- und Pflegekostenversicherung zählen zur Krankenversicherung. Die Einnahmen im Pflegefall bleiben steuerfrei.
  • Pflegerentenversicherungen zählen in den Bereich der Lebensversicherungen. Die Einnahmen können unter bestimmten Umständen steuerpflichtig werden. Etwa bei vereinbarten Garantieleistungen die ab einem bestimmten Versicherungszeitraum oder Alter gezahlt werden.

Muss zwingend eine Gesundheitsprüfung beim Abschluss erfolgen?

Hier kommt es wieder auf den jeweiligen Tarif an. Es gibt Anbieter für die Pflegezusatzversicherung die Gesundheitsprüfungen verlangen, andere verzichten darauf. Insbesondere Pflege Bahr ist hier zu nennen, denn dabei dürfen Versicherungen Antragsteller nicht mehr wegen bestehender Vorerkrankungen ablehnen oder benachteiligen. Etwa in Form von Risikozuschlägen oder Leistungsausschlüssen.

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