In der privaten Pflegezusatzversicherung findet eine Gesundheitsprüfung statt. Wer sich bester Gesundheit erfreut, kann von niedrigen Beiträgen profitieren. Das gilt ebenso für ein geringes Eintrittsalter. Daher sollte die private Pflegezusatzversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden.
In vielen Versicherungen erhält man die eingezahlten Beiträge zum Ende der Laufzeit zurück, wenn man keine Leistungen in Anspruch genommen hat. Bei der privaten Pflegezusatzversicherung handelt es sich jedoch um eine reine Risikoabsicherung, so dass eine Beitragsrückzahlung nicht stattfindet.
Die private Pflegezusatzversicherung kann als Pflegerentenversicherung abgeschlossen werden. Im Leistungsfall wird dann eine lebenslange Rente gezahlt und daher ist diese auch steuerfrei auszuzahlen.
Die Beiträge zur privaten Pflegezusatzversicherung errechnen sich anhand verschiedener Faktoren. Dazu zählen das Eintrittsalter und das Geschlecht, der Beruf, die Laufzeit der Versicherung, eventuell bestehende Vorerkrankungen, sowie die Höhe der vereinbarten Zahlungen im Leistungsfall.
Grundsätzlich können Beiträge zur privaten Pflegezusatzversicherung im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden. Allerdings gelten hier bestimmte Höchstgrenzen, die in aller Regel mit den Sozialversicherungsbeiträgen bereits überschritten werden. Daher findet meist keine Anrechnung der Beiträge zur privaten Pflegezusatzversicherung statt.
Nein, wie auch bei der privaten Krankenversicherung können versicherungsmathematische Veränderungen auftreten, Kostensteigerungen und vieles mehr. Dementsprechend können die Beiträge zur privaten Pflegezusatzversicherung während der Laufzeit nach oben oder unten korrigiert werden.
Je nach Versicherer wird die Pflegebedürftigkeit anhand der gesetzlichen Regelungen oder versicherungsinterner Regelungen anerkannt. Sinnvoller ist stets die gesetzliche Regelung. Diese unterscheidet in die Pflegestufen 0, I, II und III. Viele Pflegezusatzversicherungen zahlen die vollen vereinbarten Leistungssummen allerdings erst ab Pflegestufe III.
Am 01.01.2017 ist die Pflegereform 2017 ist in Kraft getreten und bringt im Pflegebereich zahlreiche Veränderungen mit sich. Die zentrale Veränderung, die aus dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) hervorgeht, ist die Umwandlung von Pflegestufen in Pflegegrade.
Bei der Pflegekostenversicherung werden die Pflegekosten prozentual getragen. Steigen diese an, so steigt auch die Leistung aus der Versicherung an. Bei der Pflegerentenversicherung wird für den Leistungsfall eine lebenslange, monatliche Rente vereinbart. Deren Höhe kann anhand des individuellen Lebensstandards vereinbart werden. Bei der Pflegetagegeldversicherung gibt es pro Tag der Pflegebedürftigkeit einen vorher fest vereinbarten Tagessatz.
Die Kosten der Pflege steigen seit Jahr und Tag an, die Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung jedoch kaum. Dementsprechend reichen diese selten aus, um die Kosten zu finanzieren. Wer im Fall der Fälle also nicht auf seine Reserven zurückgreifen oder gar seine Kinder und Enkel finanziell belasten will, sollte eine private Pflegezusatzversicherung unbedingt abschließen.
Die gesetzliche Pflegeversicherung leistet unterschiedliche Beträge, je nach Pflegestufe/Pflegegrad und Unterbringungsart. Bei einer Heimunterbringung werden in Pflegestufe I höchstens 1.023 Euro, in Pflegestufe II höchstens 1.279 Euro und in Pflegestufe III maximal 1.432 Euro gezahlt. Das reicht aber bei weitem nicht aus, um den Platz im Heim zu finanzieren.