Pflegerentenversicherung

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Pflegerentenversicherung

Eine feste monatliche Rente im Pflegefall

  • Rentenzahlungen in allen Pflegegraden 1-5
  • Die Leistungen stehen vollkommen frei zur Verfügung
  • Eintritt bis zum 80. Lebensjahr möglich
  • Stirbt der Versicherungsnehmer gehen die Beiträge nicht verloren
  • Hinterbliebenenschutz für Familie und Angehörige
  • Flexible und transparente Vertragsgestaltung

Mit Abstand die flexibelste aller Pflegeversicherungen


Zu den privaten Pflegeversicherungen zählt auch die Pflegerentenversicherung. Sie wird vorwiegend von privaten Lebensversicherern angeboten. Im Pflegefall zahlt die Pflegerentenversicherung eine fest vereinbarte, monatliche Rente. Die Höhe hängt dabei meist vom Pflegegrad ab, in den der Patient eingestuft wurde. Eine Abhängigkeit vom Ort der Versorgung, also ob eine stationäre oder eine häusliche Pflege in Anspruch genommen wird, besteht nicht.

Die ausgezahlten Leistungen müssen bei der Pflegerentenversicherung nicht zwingend für die Kosten der Pflege verwendet werden. Alle Leistungen stehen dem Patienten zur freien Verfügung. Er kann also die Rente auch nutzen, um etwa indirekte Pflegeleistungen damit zu bezahlen. Beispielhaft sind hier die Kosten einer Haushaltspflege zu nennen. Ein besonderer Vorteil der Pflegerentenversicherung besteht darin, dass diese bis zu einem recht hohen Eintrittsalter abgeschlossen werden kann. Dieses Höchstalter liegt bei einigen Anbietern bei 80 Jahren.

Die Vorteile der Pflegerentenversicherung


Im Regelfall ist die Pflegerentenversicherung teurer, als die beliebte Pflegetagegeldversicherung. Dafür gibt es hier aber auch entscheidende Vorteile. Dazu zählen etwa folgende:

  • Flexible Vertragsgestaltung ist möglich: Beiträge lassen sich beispielsweise in finanziell schwierigen Zeiten einfacher aussetzen, ohne dass der gesamte Versicherungsschutz verloren geht.
  • Demenz ist mit abgesichert: Im Regelfall wird die Pflegerentenversicherung die Demenz als Leistungsfall mit absichern. Dies ist insbesondere deshalb von großer Bedeutung, weil die Demenz sich immer weiter verbreitet. Die Zahlungen erfolgen dabei bereits ab einer mittelschweren Demenz. Diese wird anhand der Reisberg Skala festgestellt. Die Versicherungen zahlen dann in der Regel die Leistungen, die für die Einstufung in Pflegegrad II vereinbart wurden.
  • Keine Beitragszahlung im Leistungsfall: Tritt die Pflegebedürftigkeit ein und die Pflegerentenversicherung zahlt die vereinbarten Leistungen. Werden keine weiteren Beitragszahlungen mehr verlangt. Das entlastet den Pflegebedürftigen mitunter deutlich und gehört zu den klaren Vorteilen der Pflegerentenversicherung.
  • Hinterbliebenenschutz ist inkludiert: Ein weiterer Vorteil der Pflegerentenversicherung ist der Hinterbliebenenschutz. Es handelt sich hierbei also nicht um eine reine Risikoversicherung. Das heißt, sollte der Versicherte sterben, der Leistungsfall ist vor dessen Ableben aber nicht eingetreten, so erhalten die Hinterbliebenen zumindest einen Teil der Beiträge ausgezahlt. Demnach gehen die eingezahlten Beiträge nicht vollständig verloren.

Rasantes Wachstum der pflegebedürftigen Menschen

Mehr als doppelt so viele Menschen, in etwas mehr als 20 Jahren. Im Dezember 1999 gab es in Deutschland zirka 2,02 Millionen pflegebedürftige Menschen. Im Dezember 2021 waren es schon 4,96 Millionen Betroffene laut dem staatistischen Bundesamt

Darauf sollte man beim Tarif-Vergleich achten


Natürlich gibt es auch bei der Pflegerentenversicherung eine Vielzahl von Anbietern, die wiederum mehrere Tarife anbieten. Umso wichtiger ist ein umfassender Vergleich. Bei diesem Vergleich sollten ein paar grundlegende Fragen beantwortet werden:

  • Wie errechnen sich die Pflegegrade?
  • Welche Leistungen kann ich in den einzelnen Pflegegraden erwarten?
  • Zahlt die Versicherung in allen 5 Pflegegraden?
  • Wie hoch fallen die monatlichen Beiträge aus?
  • Sind Wartezeiten zu berücksichtigen, so dass erst danach Leistungen ausgezahlt werden?
  • Gibt es ein Höchsteintrittsalter und wo liegt dieses?
  • Können Beiträge ausgesetzt werden und wie geht das vonstatten?
  • Gibt es Überschussbeteiligungen? Achtung: Überschüsse können zwar erwartet, aber nicht garantiert werden.
  • Was passiert mit den eingezahlten Beiträgen bei einer vorzeitigen Kündigung?
  • Wie hoch fallen die Zahlungen an die Hinterbliebenen aus, wenn die Leistung nicht in Anspruch genommen wird?

Stiftung Warentest nimmt Pflegerentenversicherungen unter die Lupe


Welche Bedeutung Pflegerentenversicherungen haben, zeigt sich auch daran, dass Stiftung Warentest diese getestet haben. Insgesamt wurden 13 Pflegerenten-Tarife berücksichtigt. Die Grundlagen für den Test, waren:

  • Berücksichtigung aller 5 Pflegegrade
  • Eintrittsalter: 45 Jahre
  • Monatlicher Beitrag: 100 Euro

Dabei fand man heraus: Je älter man beim Abschluss der Versicherung ist, umso höher fallen die Kosten aus. Zudem mussten zum Testzeitpunkt Frauen tiefer in die Tasche greifen als Männer. Das dürfte sich mittlerweile aufgrund der Unisex-Tarife jedoch geändert haben.

Im Test befanden sich feste und flexible Tarife. Unter festen Tarifen versteht man jene, die eine festgelegte Leistung im Leistungsfall versprechen. Bei den flexiblen Tarifen können die Leistungen hingegen individuell festgelegt werden. Insgesamt wurden die Tests in vier Kategorien durchgeführt.

Bei den festen Tarifen konnte die Signal Iduna überzeugen, die sich in drei der vier getesteten Kategorien durchsetzen konnte. Auf Platz zwei landete die Ergo und Platz drei ging an die Volkswohl Bund Versicherung.

Bei den flexiblen Tarifen wurden leider nur drei Varianten getestet. Die Policen erhielten dabei folgende Platzierung:

  1. Platz Ideal
  2. Platz WWK
  3. Platz Inter

Die wichtigsten Fragen zur Pflegerentenversicherung


Natürlich gibt es vor jedem Abschluss einer Versicherung viele Fragen. Die wichtigsten Fragen für die Pflegerentenversicherung haben wir deshalb im Folgenden zusammengestellt:

Ist eine Gesundheitsprüfung nötig?

Grundsätzlich ja, die meisten Versicherer erwarten die Beantwortung von Gesundheitsfragen vor dem Abschluss der Versicherung, um das eigene Risiko entsprechend einschätzen zu können. Sie haben dann auch die Möglichkeit, einzelne Antragsteller abzulehnen. Ausnahmen gelten, wenn von einem bestehenden Tarif in einen anderen Tarif gewechselt wird. Dann ist meist keine erneute Gesundheitsprüfung nötig.

Kann die Auszahlung als Einmalzahlung erfolgen?

Ja, viele Tarife ermöglichen es, einen höheren Betrag einmalig zu erhalten.

Die Regel sieht jedoch anders aus. Hierbei werden vorher vereinbarte, feste Beträge in monatlichen Raten ausgezahlt. Die Höhe des Betrags schwankt dabei, je nach Pflegegrad. Neben den garantierten Zahlungen erhalten die Kunden zudem Zahlungen aus Überschussbeteiligungen.

Kann die Pflegerentenversicherung vom Staat gefördert werden?

Nein, eine staatliche Förderung der privaten Pflegerentenversicherung ist nicht vorgesehen. Diese gibt es nur für den Pflege Bahr.

Ist eine vorzeitige Kündigung der Pflegerentenversicherung möglich?

Ja, die Pflegerentenversicherung kann vorzeitig gekündigt werden. Allerdings geht diese Kündigung mit Einbußen einher, da nur ein Teil der bereits eingezahlten Beiträge wieder zurückgezahlt wird.

Wie werden Überschüsse von den Versicherern verwendet?

Erwirtschaftete Überschüsse setzen die meisten Versicherer ein, um die ausgezahlte Rente zu erhöhen. Es gibt aber auch Anbieter, die die Überschüsse mit den Beiträgen verrechnen. Das bedeutet, dass die Beiträge trotz gleichbleibender Leistung sinken können.

Woran erkennt man die Pflegebedürftigkeit?

Viele Versicherer richten sich nach dem Gutachten des MdK, um die Pflegebedürftigkeit festzustellen. Dann sollte darauf geachtet werden, dass dieses Gutachten vom Versicherer vollumfänglich anerkannt wird. Es besteht aber für die Versicherten auch die Möglichkeit, sich nach den „Aktivitäten des Lebens“ einstufen zu lassen. Zu diesen Aktivitäten zählen beispielsweise

  • Waschen,
  • Essen oder
  • Trinken.

Ein Arzt muss dann feststellen, welche der Aktivitäten des Lebens nicht mehr alleine und ohne fremde Hilfe ausgeführt werden kann. Sobald drei oder mehr Aktivitäten des Lebens nicht mehr ohne Hilfe ausgeführt werden können, gilt der Versicherte als pflegebedürftig und die Pflegerentenversicherung springt ein.

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