Zu den privaten Pflegeversicherungen zählt auch die Pflegerentenversicherung. Sie wird vorwiegend von privaten Lebensversicherern angeboten. Im Pflegefall zahlt die Pflegerentenversicherung eine fest vereinbarte, monatliche Rente. Die Höhe hängt dabei meist vom Pflegegrad ab, in den der Patient eingestuft wurde. Eine Abhängigkeit vom Ort der Versorgung, also ob eine stationäre oder eine häusliche Pflege in Anspruch genommen wird, besteht nicht.
Die ausgezahlten Leistungen müssen bei der Pflegerentenversicherung nicht zwingend für die Kosten der Pflege verwendet werden. Alle Leistungen stehen dem Patienten zur freien Verfügung. Er kann also die Rente auch nutzen, um etwa indirekte Pflegeleistungen damit zu bezahlen. Beispielhaft sind hier die Kosten einer Haushaltspflege zu nennen. Ein besonderer Vorteil der Pflegerentenversicherung besteht darin, dass diese bis zu einem recht hohen Eintrittsalter abgeschlossen werden kann. Dieses Höchstalter liegt bei einigen Anbietern bei 80 Jahren.
Im Regelfall ist die Pflegerentenversicherung teurer, als die beliebte Pflegetagegeldversicherung. Dafür gibt es hier aber auch entscheidende Vorteile. Dazu zählen etwa folgende:
Mehr als doppelt so viele Menschen, in etwas mehr als 20 Jahren. Im Dezember 1999 gab es in Deutschland zirka 2,02 Millionen pflegebedürftige Menschen. Im Dezember 2021 waren es schon 4,96 Millionen Betroffene laut dem staatistischen Bundesamt
Natürlich gibt es auch bei der Pflegerentenversicherung eine Vielzahl von Anbietern, die wiederum mehrere Tarife anbieten. Umso wichtiger ist ein umfassender Vergleich. Bei diesem Vergleich sollten ein paar grundlegende Fragen beantwortet werden:
Welche Bedeutung Pflegerentenversicherungen haben, zeigt sich auch daran, dass Stiftung Warentest diese getestet haben. Insgesamt wurden 13 Pflegerenten-Tarife berücksichtigt. Die Grundlagen für den Test, waren:
Dabei fand man heraus: Je älter man beim Abschluss der Versicherung ist, umso höher fallen die Kosten aus. Zudem mussten zum Testzeitpunkt Frauen tiefer in die Tasche greifen als Männer. Das dürfte sich mittlerweile aufgrund der Unisex-Tarife jedoch geändert haben.
Im Test befanden sich feste und flexible Tarife. Unter festen Tarifen versteht man jene, die eine festgelegte Leistung im Leistungsfall versprechen. Bei den flexiblen Tarifen können die Leistungen hingegen individuell festgelegt werden. Insgesamt wurden die Tests in vier Kategorien durchgeführt.
Bei den festen Tarifen konnte die Signal Iduna überzeugen, die sich in drei der vier getesteten Kategorien durchsetzen konnte. Auf Platz zwei landete die Ergo und Platz drei ging an die Volkswohl Bund Versicherung.
Bei den flexiblen Tarifen wurden leider nur drei Varianten getestet. Die Policen erhielten dabei folgende Platzierung:
Natürlich gibt es vor jedem Abschluss einer Versicherung viele Fragen. Die wichtigsten Fragen für die Pflegerentenversicherung haben wir deshalb im Folgenden zusammengestellt:
Grundsätzlich ja, die meisten Versicherer erwarten die Beantwortung von Gesundheitsfragen vor dem Abschluss der Versicherung, um das eigene Risiko entsprechend einschätzen zu können. Sie haben dann auch die Möglichkeit, einzelne Antragsteller abzulehnen. Ausnahmen gelten, wenn von einem bestehenden Tarif in einen anderen Tarif gewechselt wird. Dann ist meist keine erneute Gesundheitsprüfung nötig.
Ja, viele Tarife ermöglichen es, einen höheren Betrag einmalig zu erhalten.
Die Regel sieht jedoch anders aus. Hierbei werden vorher vereinbarte, feste Beträge in monatlichen Raten ausgezahlt. Die Höhe des Betrags schwankt dabei, je nach Pflegegrad. Neben den garantierten Zahlungen erhalten die Kunden zudem Zahlungen aus Überschussbeteiligungen.
Nein, eine staatliche Förderung der privaten Pflegerentenversicherung ist nicht vorgesehen. Diese gibt es nur für den Pflege Bahr.
Ja, die Pflegerentenversicherung kann vorzeitig gekündigt werden. Allerdings geht diese Kündigung mit Einbußen einher, da nur ein Teil der bereits eingezahlten Beiträge wieder zurückgezahlt wird.
Erwirtschaftete Überschüsse setzen die meisten Versicherer ein, um die ausgezahlte Rente zu erhöhen. Es gibt aber auch Anbieter, die die Überschüsse mit den Beiträgen verrechnen. Das bedeutet, dass die Beiträge trotz gleichbleibender Leistung sinken können.
Viele Versicherer richten sich nach dem Gutachten des MdK, um die Pflegebedürftigkeit festzustellen. Dann sollte darauf geachtet werden, dass dieses Gutachten vom Versicherer vollumfänglich anerkannt wird. Es besteht aber für die Versicherten auch die Möglichkeit, sich nach den „Aktivitäten des Lebens“ einstufen zu lassen. Zu diesen Aktivitäten zählen beispielsweise
Ein Arzt muss dann feststellen, welche der Aktivitäten des Lebens nicht mehr alleine und ohne fremde Hilfe ausgeführt werden kann. Sobald drei oder mehr Aktivitäten des Lebens nicht mehr ohne Hilfe ausgeführt werden können, gilt der Versicherte als pflegebedürftig und die Pflegerentenversicherung springt ein.