Zu den bekannten Formen der Krankenzusatzversicherung gehören auch die Heilpraktiker Zusatztarife. Sie bieten viele Vorteile für alle gesetzlich Versicherten.
Der Heilpraktiker Zusatztarif eignet sich für alle gesetzlich Versicherten, die auch Naturheilverfahren und der alternativen Medizin gegenüber offen sind. Grundsätzlich gilt, dass ein Heilungsprozess durch die richtige Behandlung deutlich beschleunigt werden kann. Nicht selten ist er sogar entscheidend dafür, ob ein Patient überhaupt je wieder gesund wird. Und die Schulmedizin stößt bei so mancher Erkrankung an ihre Grenzen.
In diesen Fällen setzen viele Menschen auf die Alternativmedizin, deren Fortschritt unaufhaltsam ist und die dem Patienten weniger Nebenwirkungen und eine sanfte Heilung verspricht. Grundlage bei der Heilpraktikerversicherung: Einmal zugesagte Leistungen müssen notfalls lebenslang gezahlt werden und dürfen nicht verändert werden. Neben den großen und bekannten alternativen Heilmethoden sollten die Heilpraktiker Zusatztarife zudem Methoden nach dem Hufelandverzeichnis absichern. Auch eventuell nötige Heil- und Arzneimittel sollten im Versicherungsschutz enthalten sein. Die Heilpraktiker Zusatztarife kommen für die Kosten eines Heilpraktikers nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) auf, viele erstatten ebenso die Kosten für einen Facharzt für Naturheilverfahren.
In der Heilpraktiker Zusatzversicherung können sich vorwiegend gesetzlich Versicherte absichern. Da es sich aber um eine private Zusatzversicherung handelt, besteht Versicherungsschutz lediglich für die versicherte Person. Eine kostenfreie Mitversicherung Familienangehöriger ist daher nicht möglich.
Die Heilpraktiker Zusatzversicherung bietet in aller Regel Kostenübernahmen für Heilpraktikerleistungen. Dabei sind folgende Punkte zu beachten:
In der Regel werden 80 bis 90 Prozent der Kosten des Heilpraktikers erstattet. Hier kommt es aber auf den vereinbarten Vergütungssatz an. Folgendes Beispiel soll dies verdeutlichen:
Beispiel | |
---|---|
Akupunktur-Behandlung | |
Mindestsatz nach GebüH | 35,00 Euro |
Heilpraktiker berechnet den 2,3-fachen Satz | 80,50 Euro |
Versicherung zahlt 80 % des Mindestsatzes | 28,00 Euro |
Versicherung zahlt 80 % der tatsächlichen Rechnung | 64,40 Euro |
Anhand dieses Beispiels wird deutlich, dass auch die Leistungsbegrenzung auf den Mindestsatz ein eher negativer Aspekt sein kann, der zur Wahl einer anderen Versicherung regelrecht auffordert. Fordern Sie den unabhängigen Vergleich zahlreicher Heilpraktiker Zusatztarife jetzt kostenfrei an. Wir vergleichen hunderte Heilpraktiker Tarife.
Das Hufelandverzeichnis ist in den Zusatztarifen für Heilpraktikerleistungen von entscheidender Bedeutung, wird sich doch in den Versicherungsbedingungen immer wieder darauf bezogen. Das Hufelandverzeichnis listet nicht nur eine große Zahl von Naturheilverfahren auf, sondern kann ebenso zur Preisberechnung herangezogen werden. Für Patienten und behandelnde Heilpraktiker ergibt sich somit eine Preissicherheit, gerade für Ärzte für Naturheilverfahren. Diese Leistungen sind in der normalen Gebührenordnung für Ärzte nämlich nicht mit inbegriffen. Das Hufelandverzeichnis wird regelmäßig aktualisiert und enthält alle Naturheilverfahren, die von der Schulmedizin anerkannt sind.
Entwickelt und betreut wird das Hufelandverzeichnis von der Hufelandgesellschaft. Sie wurde bereits 1974 gegründet, damals als Dachverband der Ärztegesellschaften für die Biologische Medizin. Grund für die Entwicklung des Verzeichnisses waren Einschränkungen für die Naturheilverfahren aufgrund eines neuen Arzneimittelgesetzes. Die Hufelandgesellschaft ist außerdem maßgeblich daran beteiligt, dass mittlerweile selbst die GKV einige naturheilkundliche Verfahren in den Leistungskatalog mit aufgenommen hat.
Naturheilverfahren können nur ins Hufelandverzeichnis aufgenommen werden, wenn dabei bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Das sind:
Einige der wichtigsten Heilmethoden aus dem Hufelandverzeichnis wollen wir im Folgenden kurz vorstellen.
Der Versicherungsschutz beginnt mit der Zustellung des Versicherungsscheins. Allerdings sind auch in den Heilpraktiker Zusatztarifen Wartezeiten einzuhalten. Für ambulante Behandlungen liegen diese Wartezeiten bei drei Monaten. Werden weitere Leistungen, wie etwa
angeboten, so sind hier Wartezeiten von acht Monaten einzukalkulieren. Einige wenige Gesellschaften verzichten sogar gänzlich auf die Wartezeiten. Bei anderen Versicherern kann ein Wartezeiterlass beantragt werden. Voraussetzung dafür ist ein ärztlicher Untersuchungsbericht. Dieser schlägt allerdings mit Kosten von rund 80 Euro zu Buche. Der Erlass der Wartezeiten wird zudem nur bei vollständiger Gesundheit gewährt. Ebenso kann das teuer bezahlte Gutachten Erkrankungen aufdecken, die sogar zur Ablehnung führen. Daher sollte diese Wahl wohl überlegt sein.
Generell wird auch in den Heilpraktiker Zusatztarifen nicht auf eine Gesundheitsprüfung verzichtet. Demzufolge sind Gesundheitsfragen zu beantworten, allerdings unterscheiden sich die abgefragten Zeiträume teils deutlich. Hinzu kommt, dass einige Versicherer, die sehr hohe Erstattungen anbieten, bei Vorerkrankungen und Co. deutlich strenger reagieren, etwa mit einer Ablehnung des Antrags, der Berechnung von Risikozuschlägen oder der Vereinbarung von Leistungsausschlüssen.
Beispiele dafür sind Psychotherapien. Wurden diese in den letzten zwei Jahren erfolgreich beendet, kann die Heilpraktiker Zusatzversicherung abgeschlossen werden. Bestanden Depressionen, die nicht seit mindestens drei Jahren geheilt sind, ist mit einer Ablehnung zu rechnen. Bei leichteren psychischen Problemen, wie der Trauerarbeit nach einem Todesfall etwa, ist der Einzelfall zu prüfen.
Ein wichtiger Punkt für Heilpraktiker Zusatzversicherungen ist der der Laborleistungen. Grundsätzlich kann auch der Arzt für Naturheilverfahren bzw. der Heilpraktiker eine Blutentnahme durchführen lassen. Das Blut kann dann im Labor untersucht werden. Für diese Laborkosten kommen die Heilpraktiker Zusatztarife allerdings nicht auf. In der Regel werden die Kosten aber von der GKV übernommen. Daher sollte die eventuell notwendige Blutentnahme bei einem Arzt mit Kassenzulassung durchgeführt und der Heilpraktiker anschließend über die Ergebnisse informiert werden.