Eine weitere Form der Krankenzusatzversicherung ist die Krankenhauszusatzversicherung. Sie trägt ebenfalls den Beinamen stationäre Zusatzversicherung und kommt für Leistungen auf, die bei einem stationären Aufenthalt benötigt werden. Abgesichert werden kann beispielsweise die Behandlung durch bestimmte Ärzte (Chefarzt). Auch die Kosten für die Unterbringung im Ein- oder Zwei-Bett-Zimmer sind mit der Krankenhauszusatzversicherung versicherbar. Genauere Infos zeigen wir im Folgenden auf.
Bei der Krankenhauszusatzversicherung unterscheidet man ebenfalls in die Basisleistungen und die optionalen Leistungen. Diese sollen im Folgenden kurz vorgestellt werden:
Zu den Basisleistungen gehören die altbekannten Leistungen, wie etwa;
* Bei den stationären Aufnahme- und Abschlussuntersuchungen bzw. der Behandlung durch Privatärzte wird in der stationären Krankenzusatzversicherung keine Begrenzung auf die amtliche Gebührenordnung vorgenommen.
Neben den Basisleistungen bieten die meisten Gesellschaften noch optionale Leistungen, die je nach Tarif gewählt werden können. Zu ihnen zählen unter anderem
In einigen Tarifen werden zudem Mehrkosten für den Krankenhausaufenthalt erstattet, wie etwa die Gebühren für das Telefon oder den TV-Empfang auf dem Zimmer. Zusätzlich finden sich Anbieter, die sogar für den Aufenthalt in Privatkliniken leisten.
In der Regel wird die Krankenhauszusatzversicherung über zwei Jahre abgeschlossen. Ausnahmen bestätigen auch hier die Regel, so dass ebenfalls einige Verträge mit nur einem Jahr Laufzeit abgeschlossen werden können.
In den meisten Tarifen der stationären Krankenzusatzversicherung werden zudem Alterungsrückstellungen gebildet. Dadurch soll der Beitrag selbst mit zunehmendem Alter stabil bleiben. Das heißt aber auch, dass dieser durch das Alter beim Abschluss der Versicherung bestimmt wird. Alternativ gibt es einige Versicherungsgesellschaften, die ohne Alterungsrückstellungen arbeiten. Diese Tarife sollten jedoch nur in wenigen Ausnahmefällen gewählt werden. In Frage kommen sie etwa, wenn
Wer die stationäre Krankenzusatzversicherung abschließen will, muss natürlich auch die Gesundheitsfragen beantworten. Tarife ohne diese gibt es nicht. Sollten bereits Vorerkrankungen vorliegen, hat die Krankenhauszusatzversicherung das Recht, Risikozuschläge zu erheben, Leistungsausschlüsse zu verhängen oder den Antrag auf die Versicherung abzulehnen.
Die stationäre Krankenzusatzversicherung bietet ebenso die Möglichkeit, nur einige Bausteine abzusichern. So kann man beispielsweise auf die privatärztliche Behandlung in den Leistungen verzichten. Dann wird ausschließlich die Unterbringung im Ein- oder Zwei-Bett-Zimmer abgesichert. Dadurch sinken natürlich die Kosten für die Krankenhauszusatzversicherung deutlich. Ein weiterer Vorteil: Solche Tarife werden zum Teil sogar ohne Gesundheitsfragen angeboten. Somit können sie selbst dann genutzt werden, wenn eine herkömmliche Krankenhauszusatzversicherung nicht mehr ohne Einschränkungen abgeschlossen werden kann.