Zu den klassischen Krankenzusatzversicherungen zählt auch die Brillenzusatzversicherung. Sie begründet sich auf dem Faktum, dass die gesetzliche Krankenkasse für Sehhilfen und Brillen grundsätzlich nur in besonderen Härtefällen einen Zuschuss gewährt. Diese werden erst bei schwerstsehbehinderten Personen ab einer Dioptrienanzahl von mehr als 8 angenommen. Und selbst, wer eine solch starke Sehhilfe benötigt, bekommt von der GKV nur die einfachste Versorgung erstattet.
Brillenträger wissen ganz genau, welche enormen Kosten durch eine neue Brille entstehen. Da hier zudem vermehrt Wert auf ein stylisches Aussehen des Gestells und besondere Funktionen der Gläser (sehr leichte Kunststoffgläser, Entspiegelung und Co.) gelegt wird, liegen die Kosten oft im drei- bis vierstelligen Bereich. Die Brillenzusatzversicherung kann diese Kosten abfedern.
In der Regel sind moderne Brillenzusatzversicherungen so ausgestaltet, dass auch für bereits sehbehinderte Menschen kein Risikozuschlag erhoben wird. Brillenträger, aber auch Nicht-Brillenträger, sollten daher über eine solche Absicherung nachdenken. Denn spätestens mit der bei allen Menschen eintretenden Alterssichtigkeit benötigen auch sie eine Brille. Zudem sind die monatlichen Beiträge oft sehr niedrig angesiedelt, so dass sich die Brillenzusatzversicherung lohnt.
Die Brillenzusatzversicherung tritt dabei am Markt in verschiedenen Varianten und mit unterschiedlichsten Kombinationsmöglichkeiten auf.
Nach einer reinen Brillenzusatzversicherung, die tatsächlich nur die Kosten für die Brille als solches erstattet, sucht man am Markt aber oft vergeblich. Der Grund dafür: Diese Versicherung würde vermutlich ausschließlich von Brillenträgern abgeschlossen. Sie würden sich genau die eingezahlten Beiträge als Leistungen wieder auszahlen lassen. Durch den dennoch zu entrichtenden Verwaltungsbeitrag für den Versicherer müssten die Beiträge sehr hoch ausfallen, so dass sich diese Brillenversicherung nicht lohnen würde.
Häufiger finden sich daher Tarife, die nicht nur Leistungen für die Brille oder andere Sehhilfen gewähren, sondern zusätzliche Bausteine mitintegrieren. Der Auslandskrankenschutz oder die Mehrleistung zur Erstattung von Hilfsmitteln sind dabei gängige Beispiele. So lässt sich der Beitrag für den Versicherer besser kalkulieren und die Brillenzusatzversicherung wird auch für Verbraucher interessanter.
Häufig findet sich die Brillenzusatzversicherung auch mit anderen, größeren Versicherungen kombiniert. Die Zahnzusatzversicherung beispielsweise bietet oft eine Erstattung für Sehhilfen als Zusatzleistung. Allerdings handelt es sich hier um eine sehr kleine integrierte Brillenzusatzversicherung. Diese übernimmt lediglich einen recht eng begrenzten Beitrag zur Sehhilfe von etwa 120 bis 170 Euro. Und dieser Betrag wird zudem nur einmalig innerhalb eines festgelegten Zeitraums von meist 24 bis 36 Monaten gezahlt. Die Brillenzusatzversicherung mit kleinen Extras bietet da meist wesentlich bessere Leistungen.
Oftmals werden auch Heilpraktiker Zusatztarife mit einer recht umfangreichen Brillenzusatzversicherung kombiniert. Die Leistungen liegen hier im Schnitt zwischen 300 und 400 Euro für Sehhilfen, die einmalig innerhalb von zwei bis drei Jahren erstattet werden. Nachteilig bei dieser Kombination kann allerdings die für die Heilpraktiker Zusatztarife nötige Gesundheitsprüfung sein. Hier könnten Brillenträger mit Risikozuschlägen abgestraft werden, die bei der reinen Brillenzusatzversicherung mit kleinen Extras meist entfallen.