Leistungsausschluss


In der privaten Krankenversicherung ist ein Leistungsausschluss möglich. Dieser besagt, dass bestimmte Leistungen oder auch die Behandlung bestimmter Erkrankungen nicht von der PKV getragen werden. In der Regel wird ein Leistungsausschluss mit Vertragsabschluss vereinbart, wenn durch Vorerkrankungen, beispielsweise chronische Erkrankungen, ein erhöhtes Risiko besteht. Sollte eine Behandlung wegen dieser Erkrankung erfolgen, muss diese aus eigener Tasche gezahlt werden. Nach einer beschwerde- und behandlungsfreien Zeit kann der Leistungsausschluss auf Antrag überprüft und bei positivem Attest des Arztes aufgehoben werden.

Daneben finden sich Leistungsausschlüsse, die sich pauschal für alle Versicherten in der PKV ergeben. Diese gelten beispielsweise für vorsätzlich herbeigeführte Erkrankungen.

Liegen bestimmte Vorerkrankungen vor, die nicht versicherbar sind, erhalten Antragsteller in der Regel keine Krankenzusatzversicherung. Sie können die Police aber mit Vereinbarung des Leistungsausschlusses dennoch abschließen. Behandlungen, die aufgrund der ausgeschlossenen Krankheit nötig werden, werden dann nicht getragen.