Heilpraktiker Zusatztarife

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Krankenzusatzversicherung - Heilpraktiker

Volle Kostenübernahme auch beim Heilpraktiker

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  • Mehr Leistungen & weniger/keine Zuzahlungen für Naturheilverfahren
  • Fast alle Gesellschaften bieten Heilpraktiker-Tarife
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Naturheilverfahren und Heilpraktiker ohne Zuzahlungen genießen


Zu den bekannten Formen der Krankenzusatzversicherung gehören auch die Heilpraktiker Zusatztarife. Sie bieten viele Vorteile für alle gesetzlich Versicherten.

Warum sollte ein Heilpraktiker Zusatztarif abgeschlossen werden?


Der Heilpraktiker Zusatztarif eignet sich für alle gesetzlich Versicherten, die auch Naturheilverfahren und der alternativen Medizin gegenüber offen sind. Grundsätzlich gilt, dass ein Heilungsprozess durch die richtige Behandlung deutlich beschleunigt werden kann. Nicht selten ist er sogar entscheidend dafür, ob ein Patient überhaupt je wieder gesund wird. Und die Schulmedizin stößt bei so mancher Erkrankung an ihre Grenzen.

In diesen Fällen setzen viele Menschen auf die Alternativmedizin, deren Fortschritt unaufhaltsam ist und die dem Patienten weniger Nebenwirkungen und eine sanfte Heilung verspricht. Grundlage bei der Heilpraktikerversicherung: Einmal zugesagte Leistungen müssen notfalls lebenslang gezahlt werden und dürfen nicht verändert werden. Neben den großen und bekannten alternativen Heilmethoden sollten die Heilpraktiker Zusatztarife zudem Methoden nach dem Hufelandverzeichnis absichern. Auch eventuell nötige Heil- und Arzneimittel sollten im Versicherungsschutz enthalten sein. Die Heilpraktiker Zusatztarife kommen für die Kosten eines Heilpraktikers nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) auf, viele erstatten ebenso die Kosten für einen Facharzt für Naturheilverfahren.

Wer kann die Heilpraktiker Zusatzversicherung abschließen?


In der Heilpraktiker Zusatzversicherung können sich vorwiegend gesetzlich Versicherte absichern. Da es sich aber um eine private Zusatzversicherung handelt, besteht Versicherungsschutz lediglich für die versicherte Person. Eine kostenfreie Mitversicherung Familienangehöriger ist daher nicht möglich.

Diese Leistungen bieten die Heilpraktiker Zusatztarife


Die Heilpraktiker Zusatzversicherung bietet in aller Regel Kostenübernahmen für Heilpraktikerleistungen. Dabei sind folgende Punkte zu beachten:

  • Meist werden Höchstbeträge pro Jahr festgelegt, zum Beispiel maximal 2.500 Euro.
  • Die Tarife unterscheiden sich nach den abgesicherten Leistungen. Oft steht wahlweise ein umfangreiches Leistungsverzeichnis für Naturheilverfahren zur Verfügung oder es werden alle Leistungen des Hufelandverzeichnisses erstattet.
  • Unterschiedlich ist außerdem, ob nur Leistungen des Heilpraktikers oder auch Leistungen durch einen Facharzt für Naturheilverfahren erstattet werden.
  • Zusätzliche Leistungsbausteine können mitintegriert werden, etwa Leistungen
  • für Sehhilfen,
  • im Ausland,
  • für Heil-, Hilfs- und Arzneimittel,
  • für die Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen,
  • für IGeL-Leistungen,
  • für gesetzliche Eigenanteile im stationären und ambulanten Bereich.
  • Weitere Unterschiede ergeben sich daraus, ob für den Mindestsatz des Gebührenverzeichnisses geleistet wird oder für einen erhöhten Satz.*

In der Regel werden 80 bis 90 Prozent der Kosten des Heilpraktikers erstattet. Hier kommt es aber auf den vereinbarten Vergütungssatz an. Folgendes Beispiel soll dies verdeutlichen:

Beispiel  
Akupunktur-Behandlung  
Mindestsatz nach GebüH 35,00 Euro
Heilpraktiker berechnet den 2,3-fachen Satz 80,50 Euro
Versicherung zahlt 80 % des Mindestsatzes 28,00 Euro
Versicherung zahlt 80 % der tatsächlichen Rechnung 64,40 Euro

Anhand dieses Beispiels wird deutlich, dass auch die Leistungsbegrenzung auf den Mindestsatz ein eher negativer Aspekt sein kann, der zur Wahl einer anderen Versicherung regelrecht auffordert. Fordern Sie den unabhängigen Vergleich zahlreicher Heilpraktiker Zusatztarife jetzt kostenfrei an. Wir vergleichen hunderte Heilpraktiker Tarife.

Das Hufelandverzeichnis


Das Hufelandverzeichnis ist in den Zusatztarifen für Heilpraktikerleistungen von entscheidender Bedeutung, wird sich doch in den Versicherungsbedingungen immer wieder darauf bezogen. Das Hufelandverzeichnis listet nicht nur eine große Zahl von Naturheilverfahren auf, sondern kann ebenso zur Preisberechnung herangezogen werden. Für Patienten und behandelnde Heilpraktiker ergibt sich somit eine Preissicherheit, gerade für Ärzte für Naturheilverfahren. Diese Leistungen sind in der normalen Gebührenordnung für Ärzte nämlich nicht mit inbegriffen. Das Hufelandverzeichnis wird regelmäßig aktualisiert und enthält alle Naturheilverfahren, die von der Schulmedizin anerkannt sind.

Entwickelt und betreut wird das Hufelandverzeichnis von der Hufelandgesellschaft. Sie wurde bereits 1974 gegründet, damals als Dachverband der Ärztegesellschaften für die Biologische Medizin. Grund für die Entwicklung des Verzeichnisses waren Einschränkungen für die Naturheilverfahren aufgrund eines neuen Arzneimittelgesetzes. Die Hufelandgesellschaft ist außerdem maßgeblich daran beteiligt, dass mittlerweile selbst die GKV einige naturheilkundliche Verfahren in den Leistungskatalog mit aufgenommen hat.

Voraussetzungen für die Aufnahme von Naturheilverfahren ins Hufelandverzeichnis

Naturheilverfahren können nur ins Hufelandverzeichnis aufgenommen werden, wenn dabei bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Das sind:

  1. Das Heilverfahren muss in seinen Besonderheiten theoretisch erklärbar sein und sich praktisch bewährt haben.
  2. Das Verfahren muss zu lehren und zu erlernen sein.
  3. Die Mittel und Wege, die eingesetzt werden, müssen ein plausibles Konzept zusammen mit den theoretischen Denkansätzen bilden.

Auszug der Heilmethoden aus dem Hufelandverzeichnis

Einige der wichtigsten Heilmethoden aus dem Hufelandverzeichnis wollen wir im Folgenden kurz vorstellen.

  • Akupunktur
  • Ausleitende Verfahren
  • Ayurvedatherapien
  • Bioenergetische Verfahren
  • Chiropraktik
  • Homöopathie
  • Irisdiagnostik
  • Magnetresonanz-Therapie
  • Mikrobiologische Therapie
  • Neuraltherapie
  • Kinesiologie
  • Osteopathie
  • Physikalische Therapien
  • Phytotherapie
  • Traditionelle Chinesische Medizin
  • Sauerstofftherapie

Wann beginnt der Versicherungsschutz und welche Wartezeiten sind einzuhalten?


Der Versicherungsschutz beginnt mit der Zustellung des Versicherungsscheins. Allerdings sind auch in den Heilpraktiker Zusatztarifen Wartezeiten einzuhalten. Für ambulante Behandlungen liegen diese Wartezeiten bei drei Monaten. Werden weitere Leistungen, wie etwa

  • Zahnersatz,
  • Psychotherapie beim Heilpraktiker und Co.

angeboten, so sind hier Wartezeiten von acht Monaten einzukalkulieren. Einige wenige Gesellschaften verzichten sogar gänzlich auf die Wartezeiten. Bei anderen Versicherern kann ein Wartezeiterlass beantragt werden. Voraussetzung dafür ist ein ärztlicher Untersuchungsbericht. Dieser schlägt allerdings mit Kosten von rund 80 Euro zu Buche. Der Erlass der Wartezeiten wird zudem nur bei vollständiger Gesundheit gewährt. Ebenso kann das teuer bezahlte Gutachten Erkrankungen aufdecken, die sogar zur Ablehnung führen. Daher sollte diese Wahl wohl überlegt sein.

Die Gesundheitsprüfung in den Heilpraktiker Zusatztarifen


Generell wird auch in den Heilpraktiker Zusatztarifen nicht auf eine Gesundheitsprüfung verzichtet. Demzufolge sind Gesundheitsfragen zu beantworten, allerdings unterscheiden sich die abgefragten Zeiträume teils deutlich. Hinzu kommt, dass einige Versicherer, die sehr hohe Erstattungen anbieten, bei Vorerkrankungen und Co. deutlich strenger reagieren, etwa mit einer Ablehnung des Antrags, der Berechnung von Risikozuschlägen oder der Vereinbarung von Leistungsausschlüssen.

Beispiele dafür sind Psychotherapien. Wurden diese in den letzten zwei Jahren erfolgreich beendet, kann die Heilpraktiker Zusatzversicherung abgeschlossen werden. Bestanden Depressionen, die nicht seit mindestens drei Jahren geheilt sind, ist mit einer Ablehnung zu rechnen. Bei leichteren psychischen Problemen, wie der Trauerarbeit nach einem Todesfall etwa, ist der Einzelfall zu prüfen.

Vorsicht bei Laborleistungen


Ein wichtiger Punkt für Heilpraktiker Zusatzversicherungen ist der der Laborleistungen. Grundsätzlich kann auch der Arzt für Naturheilverfahren bzw. der Heilpraktiker eine Blutentnahme durchführen lassen. Das Blut kann dann im Labor untersucht werden. Für diese Laborkosten kommen die Heilpraktiker Zusatztarife allerdings nicht auf. In der Regel werden die Kosten aber von der GKV übernommen. Daher sollte die eventuell notwendige Blutentnahme bei einem Arzt mit Kassenzulassung durchgeführt und der Heilpraktiker anschließend über die Ergebnisse informiert werden.

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