Häufige Fragen zur Sofort-Rente

1. Was ist eine Sofortrente?

Die Sofortrente garantiert die sofortige Rentenauszahlung nach Eingang einer Einmalzahlung. Die Rentenauszahlung kann jedoch bei Bedarf verschoben werden.

2. Gibt es eine Mindesteinmalzahlung?

Viele Anbieter verlangen, dass die Einmalzahlung in einer bestimmten Höhe erfolgen muss. Oft sind hier mindestens 5.000 Euro als Einmalbeitrag zu entrichten, allerdings ist dies je nach Anbieter unterschiedlich.

3. Aus welchen Bestandteilen setzt sich die Sofortrente zusammen?

Wie fast jede Rentenzahlung setzt sich die Sofortrente aus der Garantierente und den Überschussbeteiligungen zusammen. Wie hoch letztere ausfallen, kann aber nicht garantiert werden und ist stark vom jeweiligen Anbieter abhängig.

4. Wie wird die Sofortrente ausgezahlt?

Die Sofortrente kann als konstante Rente mit gleichbleibender Höhe ausgezahlt werden, aber auch als dynamische Rente, die sich jährlich erhöht, um so der Inflation entgegen zu wirken.

5. Dynamische und flexible Gewinnrenten – was versteht man darunter?

Bei vielen Versicherungen kann man auch zwischen der dynamischen und flexiblen Gewinnrente (Achtung: Bezeichnungen können variieren) unterscheiden. Die dynamische Gewinnrente beginnt auf einem recht niedrigen Niveau. Je nach erwirtschafteten Überschussbeteiligungen wird die dynamische Gewinnrente erhöht. Das einmal erreichte Rentenniveau wird auch für die Zukunft dauerhaft garantiert.

Die flexible Gewinnrente dagegen beginnt auf einem sehr hohen Niveau. Nachdem die Überschussbeteiligungen eines Jahres ermittelt wurden, wird die Rente an diese angepasst. Sie kann dadurch sinken oder steigen. Es ist zudem eine Absenkung der flexiblen Gewinnrente bis hin zur Garantierente möglich.

6. Wie wird die Sofortrente versteuert?

Bei der Sofortrente hängt die Höhe des zu versteuernden Rentenanteils von dem Eintritt in die Rente ab. Wer mit 65 Jahren in Rente geht und die Sofortrente in Anspruch nimmt, muss nur noch 18 Prozent der ausgezahlten Beträge versteuern.

7. Kann ich Hinterbliebene absichern?

Ja, mit der Sofortrente kann man seine Hinterbliebenen im Todesfall absichern, wenn eine Rentengarantiezeit oder die Hinterbliebenenrente vereinbart wird.

8. Was versteht man unter Rentengarantiezeit und Hinterbliebenenrente?

Wird eine Rentengarantiezeit vereinbart, so bedeutet dies, dass für den vereinbarten Zeitraum die Rente garantiert gezahlt wird. Die übliche Rentengarantiezeit beträgt mindestens fünf Jahre. Achtung: Einige Versicherer lassen eine Garantiezeit nur bis zum 90. Lebensjahr zu.

Die Hinterbliebenenrente (Achtung: Bezeichnung kann variieren) wird nicht von allen Anbietern ermöglicht. Wer sie aber nutzen möchte, kann damit seine Angehörigen absichern. Dafür muss ein Mitversicherter im Vertrag genannt werden, das ist meist der Ehepartner. Sollte der Versicherte versterben, kann die Hinterbliebenenrente dem Mitversicherten in einer vereinbarten Höhe bis an dessen Lebensende gezahlt werden.

9. Kann ich die Beiträge zur Sofortrente steuerlich absetzen?

Nein, die Beiträge zu einer Sofortrente können nicht steuerlich abgesetzt werden. Ausnahmen bilden lediglich Tarife nach Riester oder Rürup, sowie Verträge, die vor 2005 abgeschlossen wurden.

10. Muss ich auf die Erträge aus der Sofortrente Abgeltungssteuer zahlen?

Nein, die Erträge aus der Sofortrente sind abgeltungssteuerfrei, da das Steuerprivileg greift.

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