Das kommt ganz auf die individuellen Lebenssituationen an. Wer in Wohneigentum investieren will, ist mit dem Riester-Darlehen, dem Bausparvertrag oder auch einem Banksparplan gut beraten. Letzterer eignet sich sogar, wenn das Riester Produkt später geändert werden soll. Wer noch sehr viel Zeit bis zur Rente hat, kann auf einen Fondssparplan setzen, der hohe Renditen verspricht. Die Rentenversicherung ist dagegen für all jene interessant, die schon heute genau wissen möchten, was sie morgen an Rente erwarten können.
Nein, gerade die Zulagen machen Riester Produkte auch für Personen mit geringem Einkommen interessant. Wenn dann noch für Nachwuchs gesorgt wurde, lohnt sich die Riester Rente für Geringverdiener deutlich mehr.
Die Riester Rente an sich ist sehr flexibel. So können die Zulagen auch während einer Phase der Arbeitslosigkeit weiter gezahlt werden. Selbst wenn man Angehörige pflegt oder mit dem Kapital Wohneigentum finanzieren will, fließen die Zulagen weiter. Lediglich die Riester Verträge selbst sind wenig flexibel. Sie erlauben einen Wechsel nur mit teuren Zahlungen und wer sein Geld früher erhalten möchte, hat Pech gehabt.
Nein, grundsätzlich wird die Kinderzulage für jedes kindergeldberechtigte Kind nur einmal gezahlt. Haben beide Partner einen Riester Vertrag, erhält regelmäßig die Mutter die Zulagen. Anders lautende Vereinbarungen sind aber jederzeit möglich.
Sollte der Versicherte vor der Auszahlungsphase sterben, gibt es drei Möglichkeiten: Zum Einen kann der Ehepartner in den Vertrag einsteigen, ihn weiter besparen und im Alter die Rente erhalten. Verfügt der Ehepartner bereits über einen eigenen Vertrag, kann das angesparte Guthaben auf diesen übertragen werden. Die dritte Variante besteht darin, das Kapital an die Erben auszuzahlen, dann müssen jedoch Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden.
Die Auszahlungen aus der Riester Rente unterliegen der vollen Steuerpflicht. Sobald der persönliche Freibetrag überschritten wird, müssen also Steuern auf die Rentenzahlungen entrichtet werden.
Werden die Rentenzahlungen aus der Riester Rente im Alter getätigt, besteht darauf kein spezieller Pfändungsschutz mehr. Dies bedeutet, dass die allgemeinen Pfändungsfreigrenzen zu berücksichtigen sind. Die Einkünfte werden zudem zur Grundsicherung im Alter angerechnet.
Nicht alle Menschen sind zulagenberechtigt. Zu diesen nicht berechtigen Personen zählen
Um die Zulagen zu erhalten, muss das Produkt ein Riester Zertifikat aufweisen. Nur diese zertifizierten Produkte werden gefördert. Der Zulagenantrag wird einmal jährlich gestellt. Mit der Versicherung kann jedoch auch ein Dauerzulagenantrag vereinbart werden, so dass sich Versicherte künftig um nichts mehr kümmern müssen.
Die Riester Rente kann, abhängig vom Zeitpunkt des Abschlusses, mit Vollendung des 60. bzw. 62. Lebensjahrs ausgezahlt werden. Spätere Auszahlungen sind ebenfalls möglich, frühere hingegen nicht.