Bezugsrecht


Der Arbeitgeber gilt in einigen Durchführungswegen der betrieblichen Altersvorsorge als Versicherungsnehmer. Das Bezugsrecht erhält jedoch die versicherte Person, also der Arbeitnehmer. Außerdem können dessen Hinterbliebene ein Bezugsrecht erhalten.

Auch in der Sterbegeldversicherung wird ein Bezugsrecht vereinbart. Dieses kann die Hinterbliebenen des Versicherten betreffen, aber auch ein Bestattungsinstitut, so dass sich die Hinterbliebenen um nichts mehr kümmern müssen.