Basistarif


2009 wurde in Deutschland die Krankenversicherungspflicht eingeführt, die besagt, dass jeder deutsche Bürger sich krankenversichern muss. Das heißt, auch Personen, die zum Beispiel aufgrund von Arbeitslosigkeit und den fehlenden finanziellen Mitteln, sowie der wegen des fortgeschrittenen Alters nicht mehr vorhandenen Möglichkeit zur Rückkehr in die GKV, wieder in der privaten Krankenversicherung abgesichert werden müssen. Daher haben die privaten Versicherer den Basistarif eingeführt. Er ist brancheneinheitlich gültig und gilt in jedem privaten Versicherungsunternehmen.

Der Basistarif soll den Versicherten wenigstens die Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung bieten. Antragsteller dürfen dabei aufgrund ihres Alters oder Gesundheitszustandes nicht abgelehnt werden. Ebenso ist maximal der Höchstbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung zu entrichten. Auch noch Versicherte in der PKV können jederzeit in den Basistarif wechseln, ob sie nun bei der gleichen Versicherungsgesellschaft bleiben oder zu einer anderen wechseln. Die bisher aufgebauten Alterungsrückstellungen werden dabei mit übertragen. Ein erneuter Wechsel ist nach 18 Monaten möglich, wobei die Alterungsrückstellungen wieder mitgenommen werden können.