Bagatellschaden


Als Bagatellschäden werden kleinere Sachschäden an Fahrzeugen bezeichnet. Laut BGH liegt ein Bagatellschaden vor, wenn die Instandsetzungskosten weniger als 715 Euro betragen. Ein Gutachter wird bei Bagatellschäden nicht benötigt, der Kostenvoranschlag der KFZ-Werkstatt reicht in der Regel aus.