Bewegliche Sachen


Im Rahmen der Mietsachschäden ist der Begriff bewegliche Sachen von Bedeutung. Sie werden nicht mit abgesichert, hier ist die Hausratversicherung zuständig. Lediglich Schäden an unbeweglichen Sachen sind abgedeckt. Diese zeichnen sich dadurch aus, dass sie fest mit dem Haus oder Grundstück verbunden sind.