Befreiung von Zuzahlungen


In der GKV müssen Versicherte für stationäre Aufenthalte, Medikamente und Co. Zuzahlungen leisten. Sie können sich aber von den Zuzahlungen befreien lassen, wofür ein schriftlicher Antrag gestellt werden muss. Rentner erhalten eine Zuzahlungsbefreiung, wenn die bisherigen Zuzahlungen ein Prozent ihrer Jahresrente erreicht haben. Ebenfalls kann eine Zuzahlungsbefreiung für Rentner mit Übergangsgeld oder Arbeitslosengeld II ausgesprochen werden. Ob diese vollständig oder nur teilweise erfolgt, hängt vom individuellen Einzelfall ab.