Honorarvereinbarung


Im Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG) sind die Gebührensätze für bestimmte Leistungen der Rechtsanwälte festgelegt. Mandanten haben aber die Möglichkeit, eine über diese Sätze hinausgehende Bezahlung mittels Honorarvereinbarung zu vereinbaren. Die erhöhten Kosten muss allerdings die Rechtsschutzversicherung nicht tragen.