Hausarztprinzip


Die private Krankenversicherung bietet verschiedene Tarife mit unterschiedlichen Leistungen. Ist in einem Tarif das Hausarztprinzip verankert, so ermäßigt sich der Beitrag. Allerdings müssen die Versicherten dann bei Erkrankungen zunächst den Hausarzt aufsuchen, um von diesem bei Bedarf zu einem Facharzt überwiesen zu werden. Wer sich an diese Vorgehensweise nicht hält, muss mit Kürzungen von 75 bis 80 Prozent bei den Facharztrechnungen rechnen. Außerdem muss er die Kosten für Medikamente und Heilmittel selbst tragen.