Die Bauherrenhaftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen für Bauherren. Sie schützt den künftigen Eigenheimbesitzer vor Ansprüchen Dritter, wenn diese auf seiner Baustelle einen Schaden erlitten haben.
Als Bauherr muss man zahlreiche Pflichten auf seiner Baustelle erfüllen, insbesondere die Sicherheit betreffend. Eine ausreichende Beleuchtung auf der Baustelle, eine gute Beschilderung usw. sind nur einige dieser Pflichten. Doch trotz aller Vorsichtsmaßnahmen kann es zu Schädigungen Dritter kommen und für die ist der Bauherr selbst unbegrenzt haftpflichtig. Kommt es zu Personenschäden, so können diese massive finanzielle Forderungen nach sich ziehen. Dagegen kann sich der Bauherr nur mit der Bauherrenhaftpflicht schützen, die im Schadensfall für eben diese Schäden aufkommt.
Drei grundlegende Pflichten muss jeder Bauherr erfüllen. Das sind die
Die Auswahlpflicht besagt, dass Bauherren eine gewisse Sorgfalt bei der Auswahl der Bauunternehmen und Handwerker auf der Baustelle walten lassen müssen. Unqualifizierte Handwerker können schnell Dritten Schaden zufügen und dafür ist der Bauherr haftbar. Das gilt übrigens sogar dann, wenn die Auswahl durch einen Architekten oder ein Bauunternehmen erfolgt ist. Die Bauherrenhaftpflicht schützt den Bauherrn dann vor den Folgen.
Die Überwachungspflicht dagegen zeigt an, dass Bauherren die Vorgänge auf der Baustelle stets überwachen müssen. Eine direkte Anwesenheit vor Ort ist ebenfalls zumindest zeitweise notwendig. Ist die Baustelle nicht ausreichend gesichert, so dass ein Kind darauf spielen und sich verletzen kann, ist der Bauherr haftpflichtig. Auch hier greift die Bauherrenhaftpflicht im Schadensfall – und zwar für Personen-, Sach- und daraus resultierende Vermögensschäden.
Die dritte und bekannteste Pflicht von Bauherren ist die Verkehrssicherungspflicht. Hierbei sind die gesetzlichen Vorgaben nach § 823 BGB zu berücksichtigen. Darin heißt es, dass die Beleuchtung und Beschilderung auf der Baustelle ausreichend gewährleistet sein muss. Die Verkehrssicherungspflicht kann natürlich auch an das Bauunternehmen weitergegeben werden, was in der Praxis die Regel ist. Kann dieses im Schadensfall für den Schaden nicht aufkommen, muss aber trotzdem der Bauherr zahlen. Gleiches gilt, wenn für den Schaden nicht zweifelsfrei ein Verantwortlicher gefunden werden kann.
Anhand dieser drei grundlegenden Pflichten, die Bauherren kennen und beherzigen müssen, wird schnell deutlich, dass sich das Ganze für den Laien schwierig gestaltet. Er kann nicht alle Vorschriften und Bestimmungen kennen und entsprechend agieren. Daher ist eine Bauherrenhaftpflicht so sinnvoll, denn sie schützt vor all diesen Gefahren.
Die Bauherrenhaftpflicht bietet den Bauherren zahlreiche Vorteile. Zunächst ist da die finanzielle Absicherung zu nennen, denn im Schadensfall zahlt die Versicherung. Die Deckungssummen sollten aber korrekt gewählt werden. Sie liegen derzeit bei drei bis 50 Millionen Euro, sind also sehr unterschiedlich hoch. Die Deckungssumme sollte sich am Umfang des Bauvorhabens und der Art der Durchführung orientieren. Dabei gibt es drei grundlegende Arten der Durchführung eines Bauvorhabens:
Je höher der Anteil der Eigenleistungen, umso höher ist das Risiko für die Bauherrenhaftpflicht und damit die Kosten. Es besteht sogar die Möglichkeit, dass der Antrag auf Versicherung abgelehnt wird, wenn der Anteil der Eigenleistungen aus Sicht der Versicherung zu hoch ist.
Die Bauherrenhaftpflicht bietet einige grundlegende Vorteile, die im Folgenden nochmals zusammengefasst werden sollen:
Ja, diese Fälle gibt es durchaus. Allerdings lassen sie sich aufgrund der Tarifautonomie der Anbieter nicht pauschal nennen. So können einige der im Folgenden genannten Leistungsausschlüsse bei manchem Versicherer durchaus mit abgedeckt sein.
Unterscheiden muss man auch in die Art der Baumaßnahmen. Grundsätzlich gilt bei jedem Bauvorhaben die Haftpflicht für den Bauherrn. Daher sollte die Bauherrenhaftpflicht auch alle Formen der Bauarbeiten versichern. Zu den wichtigsten zählen:
Bei privaten Bauherren ist zu beachten, dass kleinere Baumaßnahmen über die private Haftpflichtversicherung mit abgedeckt sein können. Abhängig ist dies von den Kosten des Vorhabens. Sobald jedoch bestimmte Summen überschritten werden, sollte eine eigene Bauherrenhaftpflicht abgeschlossen werden. Im Zweifel lohnt die Nachfrage bei der Privathaftpflicht.
Grundsätzlich greift der Versicherungsschutz aus der Bauherrenhaftpflicht über die gesamte Bauphase hinweg. Das heißt, dass von der Planung des Bauvorhabens bis zur Endabnahme durch das Bauamt Versicherungsschutz besteht. Dieser kann sogar noch nach dem Einzug ins neue Haus bestehen, wenn daran noch Arbeiten durchzuführen sind. Dann handelt es sich weiterhin um eine Baustelle, für die die Bauherrenhaftpflicht Schutz bietet.
Allerdings gibt es die Möglichkeit, den Versicherungsschutz zeitlich einzuschränken. Möglich sind die automatische Beendigung nach Abschluss der Bauarbeiten oder in einem Zeitraum von zwei Jahren nach Abschluss der Versicherung. Sollten sich die Bauarbeiten verzögern, kann jedoch ebenfalls eine Verlängerung beantragt werden. Die ist dann aber kostenpflichtig.
Tritt ein Schaden auf der Baustelle auf, ist dieser sofort zu dokumentieren. Fotos, Zeichnungen und schriftliche Notizen sind wichtig. Anschließend ist die Sachlage unverzüglich dem Versicherer mitzuteilen und darzustellen. Diese kann dann die Schadensmeldung und alle weiteren Formalitäten in die Wege leiten.
Ein Geschädigter versucht mitunter gerne, den Bauherrn zu bedrängen und stellt vorab finanzielle Ansprüche. Darauf sollte keinesfalls eingegangen werden, ohne Rücksprache mit der Versicherung zu halten. Im schlimmsten Fall kann das nämlich den Versicherungsschutz gefährden. Kommt es zu Klagen und/oder Mahnbescheiden, ist die Versicherung ebenfalls unverzüglich zu informieren, um das weitere Vorgehen abzusprechen.