Häufige Fragen zum Bausparen

1. Muss ich den Bausparvertrag unbedingt zum Bauen nutzen?

Jein. Wer die Wohnungsbauprämie in Anspruch nehmen will, muss den Bausparvertrag zum Bauen nutzen. Für Verträge, die vor 2009 abgeschlossen wurden, gilt, dass innerhalb der ersten sieben Jahre nur eine wohnungswirtschaftliche Verwendung stattfinden kann. Verträge, die seit 2009 abgeschlossen wurden, müssen diese Verwendung dauerhaft nutzen, um die Wohnungsbauprämie zu erhalten. Wer auf die Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage verzichtet, kann den Bausparvertrag auch anders nutzen.

2. Muss ich das Bauspardarlehen zum Bauen nutzen?

Ja, Bauspardarlehen werden ausschließlich für die wohnwirtschaftliche Verwendung gewährt. Der Kauf des Autos kann damit nicht finanziert werden.

3. Kann ich lediglich als Arbeitnehmer vom Bausparvertrag profitieren?

Nein, auch Selbstständige können vom Bausparvertrag und den möglichen Förderungen profitieren. Lediglich die Arbeitnehmer-Sparzulage kommt für Selbstständige nicht in Frage. Von allen anderen Vorteilen eines Bausparvertrags können sie jedoch profitieren.

4. Was versteht man unter den Bewertungsstichtagen?

Die Bewertungsstichtage finden in der Praxis oft quartalsweise statt. An diesen Stichtagen werden die Bewertungszahlen festgelegt, anhand derer dann die Zuteilung der Bauspardarlehen erfolgen kann.

5. Kann ich mit Sonderzahlungen eine schnellere Zuteilung erreichen?

Ja, denn die Bewertungszahlen ermitteln sich nicht nur am bereits abgelaufenen Sparzeitraum, sondern ebenso an der Höhe des angesparten Guthabens. Steigt dieses durch Zuzahlungen an, so kann die Zuteilung schneller erfolgen.

6. Mit welchen Kosten muss ich beim Bausparvertrag rechnen?

Ein Bausparvertrag verursacht auch Kosten. Beim Abschluss wird die Abschlussgebühr fällig. Diese beträgt etwa ein bis 1 Prozent und errechnet sich anhand der vereinbarten Bausparsumme. Je höher diese also gewählt wird, umso höher fällt auch die Abschlussgebühr aus.

7. Kann ich die Sparraten in wirtschaftlich schwierigen Zeiten aussetzen?

Ja, dies ist möglich. Dafür wird der Bausparvertrag ruhend gestellt, so dass keine weiteren Sparraten mehr gezahlt werden müssen. Das Guthaben verbleibt jedoch bei der Bausparkasse.

8. Kann ich als Rentner bausparen?

Ja, staatliche Zulagen und die Wohnungsbauprämie machen Bausparen selbst im Rentenalter attraktiv, sofern die Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Sinnvoll ist dies dann, wenn am Eigenheim im fortgeschrittenen Alter etwa Umbaumaßnahmen geplant werden.

9. Wie errechnet sich die Höhe des Bauspardarlehens?

Das Bauspardarlehen ergibt sich aus der vereinbarten Bausparsumme und dem bereits angesparten Bausparguthaben. Die Differenz aus beiden Werten ergibt das Bauspardarlehen, das gemeinsam mit dem Guthaben ausgezahlt wird.

10. Lohnt sich das Bausparen auch dann, wenn noch kein konkretes Ziel feststeht?

Ja, Bausparen lohnt sich auch in diesem Fall grundsätzlich. Wer noch nicht weiß, ob er das Geld später zum Bauen verwenden will oder nicht, kann trotzdem einen flexiblen Bausparvertrag abschließen. Selbst wenn klar ist, dass der Bausparvertrag nie für wohnwirtschaftliche Zwecke genutzt werden soll, kann mit einem Rendite-Tarif eine sichere und renditestarke Geldanlage erreicht werden.

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