Jeder Mensch, der einer Berufstätigkeit nachgeht, sollte auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, um somit seine eigene Arbeitskraft und sein Einkommen abzusichern.
Die BU-Versicherung leistet die vereinbarte Rente bei mindestens 50-prozentiger Berufsunfähigkeit für mindestens sechs Monate. Es gibt auch Tarife, bei denen Staffelungen vorgesehen sind. Sie zahlen dann bei geringeren Einschränkungen nur 25 oder 75 Prozent der vereinbarten Rente.
Außerdem kann die BU-Versicherung die Zahlungen verweigern, wenn die Versicherung nachweisen kann, dass die Berufsunfähigkeit durch ein Risiko entstanden ist, das bereits beim Abschluss der Versicherung bestanden hat und das der Versicherte der Versicherung gegenüber verschwiegen hat. Auch sind bestimmte Risiken vom Schutz ausgeschlossen. Das können bestimmte Erkrankungen, Hobbys oder Berufe sein. Dies ist in den Ausschlussklauseln nachzulesen.
Versicherungsnehmer sollten zudem auf einige Zusatzleistungen achten. Dazu können etwa Nachversicherungsgarantien gezählt werden, die bei einer Heirat oder der Geburt von Kindern sinnvoll sind. Ebenfalls sollte eine Dynamik mit eingeschlossen sein, die garantiert, dass die Leistung mit zunehmender Versicherungsdauer ansteigt.
Das ist stark abhängig von den eigenen Anforderungen und dem persönlichen Lebensstandard. Als Faustregel gilt, dass die Rente etwa 80 Prozent des aktuellen Nettoeinkommens betragen sollte. Beamte sollten dagegen ihre Besoldungsgruppe, die Dauer des Dienstverhältnisses und Co. genauer betrachten, bevor sie sich für eine Höhe der Rentenzahlungen entscheiden.
In der Berufsunfähigkeitsversicherung werden die Beiträge durch die Höhe der vereinbarten Rente, die Laufzeit, das Alter und bestehende Vorerkrankungen des Versicherungsnehmers bei Vertragsabschluss sowie den ausgeübten Beruf beeinflusst. Ferner spielen die Kosten der Versicherer eine wichtige Rolle.
Die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung lassen sich als Sonderausgaben bzw. sonstige Vorsorgeaufwendungen absetzen. Dies ist abhängig davon, welche Art der BU-Versicherung abgeschlossen wurde. BU-Versicherungen, die in Verbindung mit staatlich geförderten Privatrenten abgeschlossen werden, können zudem als Ausgaben für die private Altersvorsorge abgesetzt werden.
Die BU-Versicherung kann mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist gekündigt werden, sofern sie seit mindestens einem Jahr läuft. Es gibt auch Tarife, die eine andere Kündigungsfrist vorsehen.
Ja, dieses besteht etwa nach einer Beitragserhöhung. Allerdings sollte die Kündigung in jedem Fall schriftlich, idealerweise per Einschreiben mit Rückschein erfolgen.
Grundsätzlich kann die Berufsunfähigkeitsversicherung gewechselt werden. Aus Kostengründen sollte darauf geachtet werden, dass keine Doppelversicherung entsteht. Zu berücksichtigen ist ebenfalls, dass die Kosten für die neue Police aufgrund des höheren Eintrittsalters deutlich höher ausfallen können.