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Wie der Versicherungsschutz für Künstler mit geringem Einkommen aussieht

BU Corona

Die Corona-Pandemie ist seit Frühjahr 2020 präsent und hat uns in vielen Aspekten beeinflusst. In der Schule gibt es Einschränkungen und Anpassungen und im Arbeitsleben ebenso. Betriebe müssen geschlossen werden, Arbeitnehmer in Kurzarbeit eingestellt werden oder auch gekündigt werden. Die coronabedingten Anpassungen und Regelungen haben bei vielen Menschen finanzielle Krisen ausgelöst. Vor allem im künstlerischen Bereich gibt es große Veränderungen und Einschränkungen. Seit über einem Jahr haben sie mit finanziellen Schwierigkeiten zu kämpfen. Hierbei stellt sich die Frage, wie sie trotz des beruflichen Stillstandes für Kosten aufkommen können und wie ihr niedriges Verdienst ihren Versicherungsschutz beeinflusst.

Bleibt der Versicherungsschutz bestehen, wenn man weniger verdient?

Zuallererst ist zu erwähnen, dass die Bundesregierung beschlossen hat, dass der Versicherungsschutz trotz niedrigem Einkommen bestehen bleibt. Das heißt, dass Künstler, die keinen kontinuierlichen Einkommen haben, ihren Versicherungsschutz beibehalten dürfen. Darunter versteht man, dass die jährliche Mindestgrenze nach dem Künstlersozialgesetz für die Jahre 2020 und 2021 stillgestanden ist und stillsteht. Außerdem hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ebenfalls beschlossen, dass eine gleichzeitige Tätigkeit einer nicht künstlerischen Arbeit den Versicherungsschutz nicht ausschließt. Jedoch bestehen für die Krankenversicherung bestimmte Regelungen, die zu beachten sind.

Berichtigung des Gerüchts

Bevor die oben genannte Maßnahme beschlossen und veröffentlicht wurde, ging das Gerücht um, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales entschieden hätte, dass Künstler, falls sie eine nicht künstlerische Tätigkeit ausüben sollten, ihren bestehenden Versicherungsschutz in der Kranken- und Pflegeversicherung verlieren würden. Da aber dies nicht der Fall ist und man den bestehenden Versicherungsschutz unabhängig in welcher Versicherung, beibehält, wird somit dieses Gerücht dementiert. Demzufolge dient diese Regelung als Unterstützung für Künstler. Zudem auch als Anerkennung der Eigenständigkeit für die, die aufgrund der aktuellen Lage einen weiteren Beruf ausüben. Dennoch ist zu berücksichtigen, dass diese Maßnahme erst einmal nur bis zum Ende dieses Jahres gültig ist. Wie man danach vorgeht, ist von der Coronalage abhängig.