Wenn einer eine Reise tut – so sollte er sich versichern

 

Jeder freut sich auf Sonne, Strand und Meer. Aber was passiert, wenn die langersehnte Reise nicht angetreten werden kann? Wer da keine Reiserücktrittsversicherung vorweisen kann, bleibt auf den Stornokosten sitzen.

Der Reiserücktritt muss nicht immer selbst verschuldet sein. Wie das Leben so spielt, wird auch die Zeit vor dem Urlaub vor Krankheiten und anderen schwierigen Lebensumständen nicht verschont. Wer da auf der sicheren Seite bleiben möchte, sollte den einen oder anderen Euro in eine Rücktrittsversicherung investieren. Mit dieser Reiseversicherung werden im Falle eines Rücktritts die Kosten gedeckt.

 

Warum sollte der Reiserücktritt versichert sein?

Die Reise ist gebucht. Der Vertrag mit dem Reisebüro wurde unterzeichnet. Und im Kleingedruckten lässt sich der Hinweis auf die Stornogebühren finden. Und diese können teuer zu stehen kommen. Stornogebühren werden von den meisten Reiseunternehmen gestaffelt. Je später der Reiserücktritt erfolgt, desto höher belaufen sich die Kosten. Und das ist Geld, das verloren ist. Warum nicht schon im Vorfeld an das Worst-Case-Szenario denken und die Reiserücktrittsversicherung abschließen?

 

Welche Gründe können eine Reise verhindern?

Je nach Anbieter umfasst die Rücktrittsversicherung unterschiedliche Gründe. Generell kann davon ausgegangen werden, dass unerwartete Erkrankungen stets gedeckt sind. Hierfür muss allerdings ein ärztliches Attest vorgelegt werden, damit die Kosten gedeckt sind. Schwere Unfälle und daraus resultierende Verletzungen können nicht vorhergesehen werden. Kann die Reise aufgrund eines Unfalls nicht angetreten werden, trägt die Rücktrittsversicherung ebenso die Kosten.

Und dann gibt es noch den Todesfall. Niemand möchte diesen erleben und dennoch lässt er sich nicht vermeiden. Und wenn dieser kurz vor dem Urlaub eintritt, dann liegen die Nerven auf jeden Fall blank. Wer dann einen Reiserücktritt bekannt gibt, ist froh, wenn er von seiner Versicherung tatkräftig unterstützt wird.

Manchmal muss der Reiserücktritt aufgrund eines Arbeitsverhältnisses erfolgen. Manche Versicherungsgeber haben den plötzlichen Verlust des Jobs oder den Dienstantritt nach langer Arbeitslosigkeit in ihrem Paket inkludiert.

 

Welche Kosten werden von der Rücktrittsversicherung gedeckt?

Generell kann davon ausgegangen werden, dass jede Versicherung die Basiskosten übernimmt. Inkludiert sind hier die Stornogebühren für die Fluggesellschaft und den Reiseveranstalter. Auch Stornokosten, die durch den Mietwagen entstanden sind, werden gedeckt. Zusätzlich zu diesem Basispaket bieten Versicherungsgeber unterschiedliche Zusatzleistungen an. Manchmal werden Umbuchungskosten getragen. Wer sich für eine Rücktrittsversicherung entscheidet, sollte vor Abschluss auf jeden Fall einen Vergleich starten.

 

Bitte auf Fristen achten

Beim Abschluss einer Reiseversicherung gibt es unterschiedliche Modelle. Die Reiseversicherung kann für ein ganzes Jahr gebucht werden. So können mehrere Urlaube mitversichert werden, ohne dass es vor jedem Reiseantritt einen neuerlichen Vertrag braucht. Die zweite Möglichkeit ist die Reiseversicherung, die mit der Buchung der Reise abgeschlossen wird. Diese ist nur für diese eine Reise gültig. Diese Versicherungen sind Einmalangebote. Der Versicherungsschutz endet nach dem Urlaub. Um auf Nummer sicher gehen zu können, sollte die Versicherung für den Reiserücktritt 30 bis 14 Tage vor Abreise abgeschlossen werden. Andernfalls könnten Versicherung im Fall eines Reiserücktritts von ihrem Versicherungsschutz absehen.