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Was bringt die Grundrente?

Die gesetzliche Rentenversicherung bekommt ein neues Fundament

Veränderungen in der Altersversorgung für Arbeitnehmer waren dringend notwendig. 

Die Drei-Säulen-Theorie der Altersversorgung für Arbeitnehmer bestand und besteht im Wesentlichen aus drei Säulen: Der gesetzlichen Rentenversicherung, der betrieblichen Altersversorgung und der Privaten Vorsorge durch private Lebensversicherung – oder Rentenversicherungen. 

Der Zahn der Zeit hatte nun inzwischen an allen drei Säulen genagt, so dass das ganze System nicht mehr sonderlich stabil wirkte, die Altersarmut dagegen auf dem Vormarsch war.

In einer sich ständig verändernden Gesellschaft und einer Veränderung des wirtschaftlichen Umfeldes gab es dringenden Handlungsbedarf besonders am Konzept der gesetzlichen Rentenversicherung.

Die Reform der gesetzlichen Rentenversicherung ist nun beschlossene Sache.

Auch wenn der erreiche Kabinettsbeschluss sehr kontrovers diskutiert wird, ist zu mindestens mal ein Anfang gemacht worden und es wird eine Menge Arbeitnehmer mit vormals geringem Einkommen geben, deren Lage als Altersrentner sich durch den Zuschlag zur ihrer Rente tatsächlich verbessern wird. Zwar muss der Beschluss der Regierung noch die einzelnen parlamentarischen Gremien durchlaufen, aber mit einer Ablehnung auf dem Weg durch die Instanzen ist tatsächlich nicht mehr zu rechnen. So können sich die Bezieher von eher kleinen Renten auf eine Verbesserung ihrer Gesamtsituation im Alter freuen.

Wann wird der Zuschlag für Rentenbezieher geringer Renten kommen?

Der Kabinettsbeschluss soll schnell zur Gesetzesreife vorangetrieben werden und schon ab dem Beginn des Jahres 2021 eingeführt werden. Zwar melden verschiedene Institutionen und sogar die gesetzliche Rentenversicherung selbst über die Einhaltung des vorgegebenen Termins Bedenken an, der avisierte Stichtag ist aber der 01. Januar 2021. Ab diesem Zeitpunkt können die Bezieher von bis dahin kleinen oder kleinsten Renten mit einem Zuschlag zu ihrer Altersrente rechnen. Die neue Grundrente muss nicht beantragt werden, sondern wird bei Bestandsrentnern von der Rentenversicherung selbst berechnet und angestoßen. Bei Neurentnern kann es zu Verzögerungen bis zu einem Jahr kommen, weil eine Einkommensprüfung mit Hilfe eines Abgleichs mit der Finanzbehörde erst nachrangig nach einem Jahr vorgenommen werden kann.

Für welchen Personenkreis wird es die Grundrente geben?

Nach Schätzungen der Bundesregierung gibt es in Deutschland ca. 1,3 Millionen Rentenbezieher, deren Rente so gering ist, dass sie für die Neuregelung ihrer Renten in Frage kommen. Betroffen sind vor allem Frauen und Niedrigverdiener und dort wiederum besonders Arbeitnehmerinnen aus dem Osten Deutschlands. Sie sind als Rentner in der Regel auch in der gesetzlichen Krankenversicherung und ebenfalls in der Pflegeversicherung.

Wie hoch wird die Rente ausfallen und wie wird sie berechnet werden?

Die Grundente ist keinesfalls ein fester Rentenbetrag, sondern ein Zuschlag zur bestehenden Rente. Sie ist somit ein individuell berechneter Zuschlag zum ermittelten Einkommen von Rentnern. Grundvoraussetzung sind mindestens 33 Pflicht-Beitragsjahre, in denen Arbeitszeiten, Kindererziehungszeiten und Pflegezeiten nachzuweisen sind. Der volle Zuschlag von 404,86 Euro kann ab 35 Beitragsjahren erreicht und gewährt werden. Dabei findet aber zusätzlich noch eine Prüfung des Alterseinkommens statt. Das Einkommen des Altersrentners darf als Alleinstehender maximal 1.250,- Euro und als Verheirateter 1.950,- Euro betragen. Regelmäßige Kaptalerträge werden dabei angerechnet, bestehendes Vermögen oder Immobilienbesitz ist von dieser Regelung nicht betroffen. Die neue Regelung hat keine Auswirkungen auf die Krankenversicherung oder die Pflegeversicherung der Rentner.

Gegenfinanzierung oder „Wer soll das bezahlen“?

Im Gegensatz zu der bisherigen beitragsfinanzierten Rente durch die Rentenempfänger soll der Rentenzuschlag zur Grundrente aus Steuermitteln erfolgen. Der Staat kommt also in Zukunft für die Renten seiner Kleinrentner auf. Die Gegenfinanzierung ist aber bisher keinesfalls abschließend geklärt. Zurzeit sprudeln die Steuereinnahmen zwar prächtig, ob und wie lange das aber in der Zukunft noch der Fall sein wird, kann niemand sagen. Deshalb soll in aller nächster Zukunft eine feste Regelung getroffen werden. Angedacht ist die Einführung einer Finanztransaktionssteuer, die aber aufgrund der Komplexität der betroffenen Finanzgeschäfte noch nicht einmal ansatzweise ausgearbeitet worden ist.