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Tourismusanalyse 2019 und die wichtigsten Reiseversicherungen, um den Urlaub in guter Erinnerung zu behalten

Reiseabsichten und Reiseziele 2019

Die Reiselust der Deutschen bleibt ungebrochen. Fast jeder zweite Bürger ist sicher, 2019 zu verreisen; jeder achte plant zwei oder gar mehrere Urlaube und nur siebzehn Prozent fahren nicht in den Urlaub. Erfahrungsgemäß wird ungefähr ein Drittel von den achtunddreißig Prozent der Unentschlossenen doch noch eine Reise antreten.

Auch 2019 ist Deutschland das beliebteste Reiseziel. Der Inlandstourismus bleibt im Trend, jeder fünfte Deutsche plant seinen Urlaub im eigenen Land, während jeder Dritte Einwohner in Europa unterwegs sein wird. Dabei sind vor allem Italien, Spanien und Griechenland, aber auch die Türkei, Thailand, die USA sowie weitere Destinationen als Reiseziele geplant.

Ab in den Urlaub – aber nicht ohne die wichtigsten Versicherungen im Gepäck

Die Angebote von den Versicherungsgesellschaften für eine Reiseversicherung bieten vielfach die besseren Konditionen als die Angebote auf den Reiseportalen. Diese kann zwar noch bis kurz vor Beginn der Reise abgeschlossen werden, jedoch ist der Versicherungsschutz meistens nicht optimal. Es handelt sich oft um Pakete mit mehreren Versicherungen, welche möglicherweise nicht notwendig sind. Dazu kommt eine hohe Selbstbeteiligung. Meist gibt es auch nur eine Versicherungsmöglichkeit an, sodass es sich lohnt, im Vorfeld die notwendigen Informationen bei verschiedenen Versicherungen in Sachen Preis und Leistung einzuholen.

Die Auslandsreisekrankenversicherung

Eine Reisekrankenversicherung ist bei einer allfälligen Erkrankung ein unumgänglicher Schutz für eine Reise ins Ausland. Es empfiehlt sich ein Jahresvertrag, welcher für mehrere Reisen Gültigkeit hat und auch bei einem spontanen Wochenendausflug eine Sicherheit garantiert.

Dabei sollte immer das Kleingedruckte gelesen werden; in der Regel ist die Reisekrankenversicherung auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt. Wer einen mehrmonatigen Auslandsaufenthalt plant, geht so das Risiko ein, im Krankheitsfall trotz der Reiseversicherung die Kosten selber übernehmen zu müssen. Für solche Fälle kann eine individuelle Reisekrankenversicherung für eine längere Einzelreise abgeschlossen werden.

Wenn eine versicherte Person in einem EU-Land erkrankt, mit dem Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat, steht ihr der gleiche Versicherungsschutz zu wie den Einwohner des Landes. Weil die Leistungen im Urlaubsland möglicherweise geringer ausfallen als diejenigen in Deutschland, macht eine Auslandsreisekrankenversicherung trotzdem Sinn. Definitiv notwendig ist sie bei Reisen in diejenigen Länder, welche kein solches Abkommen mit Deutschland geschlossen haben.

Ein Rücktransport ohne Versicherungsschutz kann teuer werden. Für solche Fälle ist eine Auslandsreisekrankenversicherung sehr zu empfehlen, denn auch in der privaten Krankenversicherung ist der Rücktransport nicht immer eingeschlossen.

Ohne die Auslandsreisekrankenversicherung ist das Urlaubsgepäck nicht komplett!

Reiseunfallversicherung

Bei einem Unfall im Urlaub handelt es sich um einen Freizeitunfall und in aller Regel kommt die gesetzliche Unfallversicherung nicht zum Tragen.

 Mit der Reiseunfallversicherung können finanzielle Folgen von Unfällen abgesichert werden.

Die Hausratversicherung

Zahlreiche mitgenommene Gegenstände sind über die Hausratversicherung abgesichert. Die Versicherung zahlt jedoch nur, wenn diese in einem Gebäude bei einem Einbruch gestohlen oder durch ein Unwetter beschädigt wurden.

Der Vorteil der Hausratversicherung im Gegensatz zu der Reisegepäckversicherung, welche nur für den Zeitwert haftet, besteht darin, dass diese den Neuwert zurückerstattet.

Die Reiserücktrittsversicherung

Bei einer teuren und/oder lange im Vorfeld geplante Reise sowie dem Urlaub mit Kindern kann es durchaus Sinn machen, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Wenn der Reiserücktritt versichert wird, muss darauf geachtet werden, dass auch die Kosten für den vorzeitigen Abbruch übernommen werden. Die Versicherungen haben die Fristen für den Abschluss von einem finanziellen Schutz individuell festgelegt. Bei vielen Anbietern ist es möglich, eine Versicherung bis dreißig Tage vor dem Beginn der Reise abzuschließen.

Die Reisegepäckversicherung

Auf diese Versicherung kann in der Regel verzichtet werden. Trotz des relativ hohen Beitrages bietet sie nur einen geringen Schutz. Wenn die Versicherung belegen kann, dass nicht gut genug auf das Gepäck aufgepasst wurde, wird ein Mitverschulden angerechnet und damit kein oder weniger Geld zurückerstattet.

Die Mietwagenversicherung

Wer im Urlaub plant, ein Auto zu mieten, sollte prüfen, ob die KFZ-Haftpflicht eine Mietwagenversicherung einschließt. Wenn keine private KFZ-Haftpflichtversicherung vorhanden ist, kann eine separate Versicherung abgeschlossen werden.