Die Reiseunfallversicherung muss in der Regel nicht als gesonderte Police abgeschlossen werden, sondern findet sich häufig integriert in den Vollschutz-Paketen. Deshalb kann man die Reiseunfallversicherung auch kaum als Einzelleistung buchen. Oftmals wird diese kombiniert, zum Beispiel mit der Reisekrankenversicherung oder auch einer Haftpflichtversicherung.
Geschieht auf Reisen ein Unfall, fühlt sich für diesen niemand verantwortlich. Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt in solchen Fällen nicht und auch private Unfallversicherungen können Einschränkungen bei Unfällen auf Reisen mit sich bringen (im Einzelfall prüfen). Daher ist die Reiseunfallversicherung eine sinnvolle Ergänzung zur klassischen Auslandskrankenversicherung.
Dabei sind insbesondere die finanziellen Folgen zu beachten. Wer im Urlaub einen Unfall erleidet, kann invalide werden und lebenslang auf Hilfe angewiesen sein oder seiner Berufstätigkeit nicht mehr nachgehen. Alleine dieser Verdienstausfall hat gravierende, finanzielle Folgen, zumal die Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung dabei nicht in Anspruch genommen werden können.
Speziell bei sportlichen Aktivitäten ergeben sich dabei viele Unfälle. Aber auch Ausflüge, das Hotel, das mit ungewohnt hohen oder niedrigen Stufen daher kommt oder der klassische Skiunfall, der in den vergangenen Monaten mehrfach selbst bei den Promis für Aufsehen sorgte, sind Gefahrenquellen. Gerade im Skiurlaub ist die Unfallversicherung von besonderer Bedeutung, da hier schnell auch eine Bergrettung mit dem Einsatz des Helikopters stattfinden muss, die mit hohen Kosten verbunden ist.
Per Definition ist ein Unfall ein Ereignis, das plötzlich und von außen auf den Körper einwirkt. Den Unfall muss man unfreiwillig erleiden und er führt zu einer Schädigung der Gesundheit. Diese kann von der Invalidität bis hin zum Tod reichen.
Die Reiseunfallversicherung weist zwei grundlegende Leistungselemente auf:
Kommt es zur Invalidität, so werden Leistungen gezahlt, die in den Versicherungsbedingungen festgelegt sind. Sie sind üblicherweise gestaffelt und können pro Körperteil oder Sinnesorgan, das geschädigt wurde, unterschiedlich hoch ausfallen. Entscheidend für die Leistungsberechnung ist der festgestellte Invaliditätsgrad. Im Todesfall wird eine Einmalzahlung vorgenommen. Diese kann meist frei festgelegt werden.
Im Todesfall zahlt die Reiseunfallversicherung eine Entschädigung an die Hinterbliebenen, die diese absichern soll. In der Regel liegt die Todesfallleistung zwischen 8.000 und 12.000 Euro und sie kann bis zu einem Jahr nach dem Unfall ausgezahlt werden.
Auch bei der Invalidität gibt es Leistungen, diese werden in der Regel individuell vereinbart. Meist liegen die Entschädigungssummen hier zwischen 30.000 und 60.000 Euro. Für eine Invaliditätsleistung müssen dauernde Beeinträchtigungen der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit gegeben sein.
Die genaue Höhe der Zahlung wird anhand des Invaliditätsgrades berechnet. Ein verlorener Arm beispielsweise kann einen Grad der Invalidität von 70 Prozent ausmachen. Dementsprechend werden 70 Prozent der Gesamtversicherungssumme gezahlt.
Neben diesen beiden Grundleistungen übernimmt die Reiseunfallversicherung auch Kosten, die durch den Unfall entstanden sind. Beispiele dafür sind etwa
Die Kosten werden wahlweise an die versicherte Person oder direkt an die leistenden Behörden und Einrichtungen ausgezahlt.
Ebenfalls werden in der Reiseunfallversicherung Leistungsbegrenzungen vereinbart. So darf die Reise nicht mehr als zwei Monate andauern (Auslandsaufenthalt). Außerdem sind alle einzelnen Leistungselemente in Bezug auf die Höchstsummen begrenzt.
In den modernen Jahresverträgen ist oft auch eine Reiseunfallversicherung mit enthalten. Damit sind alle Reisen innerhalb eines Jahres abgedeckt, wobei die maximale Reisedauer bei den einzelnen Reisen nicht überschritten werden darf.
Der Versicherungsschutz bei einer reinen Reiseunfallversicherung beginnt mit dem Tag der Abreise bzw. dem Reiseantritt und endet mit der Rückkehr ins eigene Haus. Ausnahmen gelten bezüglich der geschäftlichen Reisen. Hier sollte in jedem Fall eine Dienstreisen-Unfallversicherung abgeschlossen werden.
Im Schadensfall sollte die ärztliche Behandlung an erster Stelle stehen. Sobald der Patient bzw. dessen Angehörige sich vom ersten Schock erholt haben, sollte aber die Reiseunfallversicherung über den Unfall in Kenntnis gesetzt werden. In der Regel sendet diese dann eine Schadenanzeige zu, die ausgefüllt und zurückgeschickt werden muss. Nachdem die Reiseunfallversicherung die Schadenanzeige erhalten hat, wird der Schaden meist unproblematisch entsprechend der gültigen Versicherungsbedingungen reguliert.