Kostenlose Krankenversicherung für die Familie – was müssen Sie beachten ?

 

Sind Sie gesetzlich krankenversichert, so können Sie Ihren Ehe- oder Lebenspartner und die Kinder in vielen Fällen kostenlos mitversichern. In einigen Fällen ist sogar die Mitversicherung von Enkelkindern im Rahmen der Familienversicherung möglich. Diese Option senkt die monatliche finanzielle Belastung erheblich, allerdings sind einige Ausschlusskriterien zu beachten. Der Verband der Ersatzkassen hat zuletzt mitgeteilt, dass im Juli 2022 etwa 16 Millionen Angehörige über die Familienversicherung mitversichert waren.

Unter welchen Voraussetzungen ist die Familienversicherung möglich?

Die Möglichkeit, Familienmitglieder mitzuversichern, sodass nur ein monatlicher Beitrag zu entrichten ist, ist an mehrere Bedingungen geknüpft.
Das Familienmitglied muss in Deutschland wohnen, darf nicht selbst versicherungspflichtig und nicht versicherungsfrei sein. Es darf nicht hauptberuflich als Selbstständiger arbeiten, sondern darf höchstens 18 Stunden pro Woche arbeiten. Die Versicherungspflicht hängt von der Überschreitung bestimmter Einkommensgrenzen ab, die je nach Einkommensart variieren.

Das Familienmitglied muss alle genannten Kriterien erfüllen, ansonsten muss es sich selbst krankenversichern. Bei Mitversicherung über die Familienversicherung die Einkommensgrenze beachten. Wer über die Familienversicherung mitversichert werden möchte, darf ein bestimmtes Einkommen nicht überschreiten. Die Höhe des Einkommens unterscheidet sich je nach dessen Art.
Die gesetzlichen Krankenversicherungen berücksichtigen alle Einkommensarten, die im steuerrechtlichen Sinne als Einkünfte definiert sind: Dazu gehören Einkünfte aus abhängiger sowie aus selbstständiger Beschäftigung, aber auch Einnahmen aus Verpachtung und Vermietung sowie etwaige Kapitalerträge.
Ebenso dürfen Einkünfte aus Versorgungsbezügen wie Rentenzahlungen die Freigrenzen nicht überschreiten. Vergleichen Sie in diesem Zusammenhang die Konditionen verschiedener Lebensversicherer und finden Sie das Angebot, das die höchsten Renditen verspricht.
Für das Jahr 2023 liegt die Einkommensgrenze bei monatlich 485 Euro.  Arbeitnehmer, die Einkünfte im Rahmen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung erzielen, dürfen jährliche Werbungskosten in Höhe von 1.200 Euro von diesem Betrag abziehen.
Der monatliche Freibetrag für sozialversicherungspflichtig beschäftigte Familienangehörige liegt damit bei monatlich 585 Euro. Die Einkommensgrenze für Minijobber liegt bei monatlich 520 Euro, während bei Kapitalvermögen ein Sparerfreibetrag in Höhe von jährlich 1.000 Euro gilt.
Befindet sich ein Familienmitglied in einem Arbeitsverhältnis, das unterhalb der Einkommensgrenze liegt, und wird es arbeitslos, scheidet es aus der Familienversicherung aus und ist aufgrund des Bezugs von Arbeitslosengeld 1 fortan pflichtversichert.
Wer in Trennung liebt, kann bis zur Rechtskraft des Scheidungsurteils familienversichert bleiben.

Welche Regelungen über die Familienversicherung gelten bei Kindern?

Im Normalfall sind Kinder kostenlos mitversichert. Ist jedoch ein Elternteil Mitglied bei einer privaten Krankenversicherung, können Kinder nur in drei Fällen in den Genuss der Familienversicherung kommen:

  1. Die Eltern leben nicht in einer Ehe oder Lebenspartnerschaft.
  2. Der Ehepartner, der Mitglied bei der privaten Krankenversicherung ist, hat ein geringeres Einkommen als der Ehepartner, der bei einer GKV versichert ist.
  3. Der privatversicherte Ehepartner hat ein Monatseinkommen, das weniger als ein Zwölftel der aktuellen Jahresarbeitsentgeltgrenze beträgt. Diese Grenze liegt im Jahr 2022 bei monatlich 5.550 Euro oder 66.600 Euro jährlich.
Studierende Kinder können bis zu einem Höchstalter von 25 Jahren familienversichert sein, wenn ihr monatliches Einkommen 485 Euro (bei einem Minijob 520 Euro) nicht übersteigt. Kurzfristige Beschäftigungen fallen aus der Betrachtung, sofern diese eine Gesamtdauer von 70 Tagen pro Kalenderjahr nicht überschreiten.