Kinder in der Familienhaftpflicht – was sollten Sie vermeiden?

 
 
Wo Kinder unbeschwert spielen, kann ein Schaden nicht weit sein: Der Klassiker ist der Fußball, der die Fensterscheibe zerbersten lässt, doch auch Kinder auf dem Fahrrad im Straßenverkehr gefährden nicht nur sich, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer. Sehr gefährlich kann es sein, wenn Kinder ausprobieren, was Feuer so alles anrichten kann. Für diese Fälle gibt es die Familienhaftpflicht.
 


Wie lange versichert die Haftpflicht die Kinder mit?

 

Die Haftpflichtversicherung für die Familie versichert selbstverständlich minderjährige Kinder mit. In der Regel reicht der Schutz auch bis zum Ende der Ausbildung bzw. des Studiums. Vergleichen Sie hier, wie einzelne Versicherer ihre Tarife diesbezüglich gestalten: In einigen Fällen ist sogar eine zweite Ausbildungszeit mitversichert. Auch Großeltern können gegebenenfalls ihre Enkel in die Familienhaftpflicht mit aufnehmen. Allerdings endet der Schutz regelmäßig, wenn ein Kind heiratet. Ein strittiger Grenzfall kann der Umzug in eine eigene Wohnung sein, während die Ausbildung noch läuft. Dann sollte sich die Familie vom Versicherer den Versicherungsschutz nochmals schriftlich bestätigen lassen. Das kann sogar der Vermieter verlangen.
 


Welche Risiken sollte die Haftpflicht abdecken?

 

Ebenso wichtig wie die Dauer der Haftpflichtversicherung sind die von ihr abgedeckten Risiken.
Vergleichen Sie hier, was die einzelnen Anbieter in die Police mit aufnehmen.
Punkte, in denen sich einzelne Offerten unterscheiden, sind unter anderem:

  • Es kann der Zeit- oder der Neuwert einer beschädigten Sache versichert sein. Der Neuwert ist natürlich vorzuziehen.
  • Ein Schaden, den nicht jede Versicherung übernimmt, ist der Kratzer an der Autotür eines nebenan geparkten Wagens, weil das Kind die eigene Autotür unvorsichtig geöffnet hat.
  • Den Schaden durch einen verbummelten Schlüssel des Kindes übernimmt manch eine Haftpflicht, aber nicht jede.
  • Gefälligkeitsschäden entstehen, wenn eine Familie mitsamt ihren Kindern zum Beispiel beim Umzug eines Bekannten hilft und das Kind dabei etwas zerstört. Dasselbe kann passieren, wenn das Kind beim Einkaufen oder Rasenmähen hilft. Die Frage ist, ob die Versicherung solche Schäden bezahlt.

 

Empfohlene Deckungssumme in der Familienhaftpflicht


Wie jede Haftpflichtpolice erreicht auch die für die Familie meistens eine sehr hohe Deckungssumme in Millionenhöhe. Das finden manche Interessenten übertrieben, doch das ist es nicht. Familienmitglieder und darunter selbstverständlich auch die Kinder können unter anderem im Straßenverkehr durchaus Personen- und Sachschäden in solchen Größenordnungen verursachen. Wiederum ein Klassiker ist der Ball, der beim Spiel auf die Straße rollt und dem ein Kraftfahrer ausweicht, wobei er selbst oder ein anderer Verkehrsteilnehmer zu Schaden kommt. Wenn es sich um einen Personenschaden handelt, reicht dieser schnell in den Millionenbereich. Experten empfehlen daher eine Deckungssumme von mindestens 20, besser aber 50 Millionen Euro. Auch Sachschäden können in die vielfachen Millionen gehen. Manche Kinder spielen mit Feuer und zünden dabei ein großes Gebäude (Kirche, Scheune und dergleichen) an. Dabei entsteht ein gewaltiger Sachschaden.


Wie ist die richtige Haftpflichtversicherung für die Familie zu finden?


Hierfür gibt es Ratings. Übrigens schneiden dabei sehr viele Anbieter ausgezeichnet ab. In einem jüngeren Vergleich wurden 114 Tarife mit FFF (= Bestnote) bewertet. Einen ausgezeichneten Ruf genießen unter Fachleuten unter anderem die Tarife der Gesellschaften Axa, Gothaer und Basler.

Vergleichen Sie hier, welche Haftpflichtversicherung für Sie infrage kommt!